"Gesichert rechtsextremistisch" AfD-Einstufung vorläufig ausgesetzt – Weidel reagiert

Die AfD hat geklagt – jetzt hat das Bundesamt für Verfassungsschutz reagiert: Es setzt die Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistisch" vorläufig aus.
Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben.
Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann dies geschehen werde, gab es nicht bekannt. Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als "Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz".
Die AfD setzte sich juristisch zur Wehr. Sie wollte dem Verfassungsschutz die Einstufung der Partei als rechtsextremistisch verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall – und erklärte diese für rechtens.
Verfassungsschutz kommt Gericht wohl zuvor
Zusätzlich hat die Partei eine Zwischenverfügung des Gerichts beantragt – einen sogenannten Hängebeschluss. Sollte das Gericht dem Antrag zustimmen, dürfte der Verfassungsschutz die AfD bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen.
Laut AfD-Antrag könnte der Verfassungsschutz die Partei weiterhin als "Verdachtsfall" beobachten, während die Hochstufung als "gesichert rechtsextremistisch" ihrer Ansicht nach existenzgefährdend sei, da sie zu einem erheblichen Mitgliederschwund führen könnte. Durch die Stillhaltezusage kommt der Bundesverfassungsschutz einem möglichen Hängebeschluss zuvor. Seit seiner Ernennung am vergangenen Dienstag hätte auch der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine entsprechende Weisung an das Bundesamt erteilen können.
Der Verfassungsschutz erklärte der Mitteilung zufolge im gerichtlichen Verfahren, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und auch die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen werde.
Stillhaltezusage betrifft auch die Beobachtung der AfD
Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
Die aktuelle Stillhaltezusage betrifft nicht nur öffentliche Äußerungen, sondern auch die Beobachtung der AfD. Solange das Eilverfahren läuft, darf der Verfassungsschutz die Partei nicht als gesichert extremistische Bestrebung überwachen. Eine Beobachtung als Verdachtsfall bleibt jedoch möglich. Diese Einstufung setzt für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eine höhere Hürde, ist aber weiterhin erlaubt.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP