Razzia im Magdeburger Landtag Im Fokus steht die CDU

Im Landtag von Sachsen-Anhalt haben Ermittler die Büros mehrerer Fraktionen durchsucht. Es geht um den Verdacht der Untreue.
Razzia im Parlament: Wegen des Verdachts der Untreue haben Ermittler die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht, dass Verantwortliche innerhalb der Fraktionen unrechtmäßig Funktionszulagen gezahlt haben könnten.
"Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen verantwortliche Mitarbeiter der Fraktionen CDU, SPD und AFD wegen Untreue und hat richterliche Durchsuchungsanordnungen erwirkt, die heute vollzogen worden sind", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Magdeburg t-online mit. "Gegenstand der weiteren Ermittlungen wird auch die entstandene Schadenssumme sein."
Grundlage der Ermittlungen sei eine Anzeige des Bundes der Steuerzahler (BdST). Der Verein hatte bereits im Oktober 2023 Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern nach § 266 Strafgesetzbuch gestellt. Bei der Prüfung der Rechnungen der Fraktionen hatte der Verein Zahlungen von Zulagen in den Fraktionen festgestellt, die nach seiner Ansicht über die gesetzlich erlaubten Regelungen hinaus gehen.
Es geht um 113.000 Euro bei der CDU
Funktionszulagen zahlen Fraktionen aus Steuergeldern an Personen, die bestimmte führende Positionen bekleiden. Kritisiert wird mit Blick auf diese Praxis immer wieder ein großer Kreis an Empfängern und hohe Intransparenz. Mit einer Gesetzesreform im Jahr 2020 wurde in Sachsen-Anhalt der Personenkreis für solche Zulagen stark begrenzt: Sie sollten in Zukunft nur noch an den Landtagspräsidenten, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen fließen.
Dagegen aber haben nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler die drei Fraktionen verstoßen. Allen voran die CDU: Im Jahr 2021 zahlte die CDU einer Pressemitteilung des Vereins zufolge 66.000 Euro, im Jahr 2022 noch rund 47.000 Euro Zulagen an Personen, denen sie aus Sicht des BdST nicht zustehen. Bei der AfD-Fraktion ging es im Jahr 2021 um rund 25.600 Euro, bei der SPD-Fraktion um 7.500 Euro.
"Eindeutig Steuergeldverschwendung"
"Das ist aus unserer Sicht eindeutig Steuergeldverschwendung", sagte Ralf Seibicke, Landesvorsitzender des BdST, am Dienstag t-online. "Darüber hinaus könnte das auch strafrechtliche Relevanz haben." Deswegen habe der Verein Anzeige erstattet, entscheiden müssten jetzt die entsprechenden Behörden. "Gut, dass es jetzt gründlich aufgeklärt wird", sagte Seibicke.
Die betroffenen Landtagsfraktionen wollten sich zunächst nicht äußern. Die jeweiligen Sprecher von CDU, SPD und AfD teilten auf Anfrage mit, dass man derzeit noch keine Angaben machen könne.
- Gespräch mit Ralf Seibicke
- Nachrichtenagentur dpa