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Bundesländer wollen Gesichtsverhüllungs-Verbot im Gericht


Vorstoß der Bundesländer
Bundesländer planen Verhüllungsverbot in Gerichten

Von dpa
04.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Verschleierte Frauen stehen im Oberlandesgericht in Frankfurt am Main im Zuschauerraum: Im Koalitionsvertrag steht bereits ein ähnliches Verbot zur Gesichtsverhüllung im Verhandlungssaal.Vergrößern des BildesVerschleierte Frauen stehen im Oberlandesgericht in Frankfurt/Main im Zuschauerraum: Im Koalitionsvertrag steht bereits ein ähnliches Verbot zur Gesichtsverhüllung im Verhandlungssaal. (Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa-bilder)
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Damit die Gesichter von Verfahrensbeteiligten zu erkennen sind, planen einige Bundesländer ein Verhüllungsverbot in Gerichten. Ausnahmen soll es aber geben.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) unterstützt eine Initiative mehrerer Bundesländer zu einem Verbot der Gesichtsverhüllung bei Gerichtsverhandlungen. Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen schlagen vor, dass sich die Justizminister bei ihrer Konferenz von diesem Mittwoch an im thüringischen Eisenach für eine gesetzliche Regelung aussprechen.

Der Vorstoß zielt darauf ab, dass Verfahrensbeteiligte im Gerichtssaal während der Verhandlung ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen, wie das Justizministerium in Stuttgart mitteilte. "Wie soll zum Beispiel der Richter die Identität einer Zeugin mit Burka feststellen? Und wie soll der Richter Mimik und Reaktionen auf die übrigen Beteiligten deuten können, wenn er sich einer Vollverschleierten gegenüber sieht?", sagte Wolf.

Allerdings sollte es aus seiner Sicht eng begrenzte Ausnahmen geben – etwa für verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen, die für Polizei oder Geheimdienst arbeiten und in Fällen schwerer Kriminalität vor Gericht als Zeuge erscheinen.

Ein ähnliches Gesetz ist bereits geplant

Die schwarz-rote Bundesregierung hat bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, ein entsprechendes Verbot der Gesichtsverhüllung im Gericht zu erlassen, wenn es zur Feststellung der Identität oder zur Beurteilung der Aussage notwendig ist, dass das Gesicht zu sehen ist. Für Berufsrichter, Beamte und Rechtsreferendare gibt es so ein Verbot nach Angaben des Stuttgarter Justizministeriums bereits – nicht aber für ehrenamtliche Richter, Zeugen, Sachverständige, Anwälte und Zuhörer.

Verwendete Quellen
  • dpa
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