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Befristungen und Mindestlohn: Hubertus Heil kündigt rasche Veränderungen an


Befristungen und Mindestlohn
Heil kündigt rasche Veränderungen an

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Hubertus Heil: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales plant Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen.Vergrößern des BildesHubertus Heil: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales plant Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen. (Quelle: dpa-bilder)
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Hubertus Heil will rasch gegen die hohe Zahl der sachgrundlosen Befristungen vorgehen. Zudem will der

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will in den nächsten zwölf Monaten einen Gesetzentwurf zur Einschränkung sogenannter sachgrundloser Befristungen vorlegen. "Immer noch werden viel zu viele Menschen willkürlich befristet. Für die Hälfte aller Befristungen gibt es keinen Sachgrund. Das muss aufhören", sagte der SPD-Politiker der "Bild am Sonntag". Er werde das "innerhalb eines Jahres anpacken".

Auch beim Staat gebe es "zu viele willkürliche Befristungen", sagte Heil. "Das werden wir ändern." Im öffentlichen Dienst werde dasselbe Gesetz gelten wie in der Privatwirtschaft. Der Staat könne nicht Dinge verlangen, die er selbst nicht vorlebe. "Mehr noch. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen muss", sagte Heil. In seinem eigenen Ministerium gebe es "noch drei sachgrundlose Befristungen, im nächsten Jahr werden es null sein".

Derzeit beschäftigt die Bundesregierung nach eigenen Angaben etwa 7.900 Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, ohne dabei einen konkreten Sachgrund für die Befristung anzugeben. Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen künftig in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch höchstens 2,5 Prozent der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden können.

Aktuell ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne ausgewiesenen sachlichen Grund für eine Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Tarifverträge können Abweichungen vorsehen.

Mindestlohn soll deutlich steigen

Neben Änderungen bei den Befristungen plant Heil auch eine baldige Anhebung des Mindestlohns. "Die Mindestlohnkommission wird noch im Juni eine Erhöhung vorschlagen. Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage gehe ich von einer kräftigen Erhöhung aus", sagte der SPD-Politiker dem Blatt.

Heil kündigte auch schärfere Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns an. "Wir haben Hinweise darauf, dass Arbeitgeber ihn immer noch unterlaufen. Wir werden deshalb die Kontrollen ausweiten."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte jüngst eine deutliche Anhebung des Mindestlohns gefordert. Bei der Sitzung der Mindestlohnkommission im Juni wollten sich die Gewerkschaften für eine spürbare Erhöhung stark machen, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann. Bisherige Berechnungen des Statistischen Bundesamts gehen von einer Erhöhung von aktuell 8,84 Euro auf 9,19 Euro im kommenden Jahr aus.

Die Mindestvergütung solle sich laut Gesetz an den jeweils letzten Tariferhöhungen orientieren, aber auch an der allgemeinen Wirtschaftslage, erläuterte Hoffmann. Die sei extrem gut. "Also muss es auch einen ordentlichen Zuschlag geben."

Verwendete Quellen
  • dpa
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