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Behörde beugt sich: Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zum "Prüffall AfD"


Entscheidung akzeptiert
Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zum "Prüffall AfD"

Von dpa
Aktualisiert am 08.03.2019Lesedauer: 3 Min.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptiert und wird die Partei nicht mehr öffentlich als "Prüffall" bezeichnen.Vergrößern des BildesDas Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptiert und wird die Partei nicht mehr öffentlich als "Prüffall" bezeichnen. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand./dpa)
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Berlin (dpa) - Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht weiter vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei als "Prüffall" bezeichnen darf oder nicht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Nennung als "Prüffall" untersagt hatte.

Stattdessen will sich die Behörde nach Angaben ihres Präsidenten Thomas Haldenwang ab sofort darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel um den Thüringer Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation der AfD intensiv zu durchleuchten. Dabei darf die Behörde auch Methoden zur "heimlichen Informationsbeschaffung" nutzen. Nachrichtendienstliche Mittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich um eine "extremistische Bestrebung" handelt.

Das Kölner Gericht hatte Ende Februar einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe "einen stigmatisierenden Charakter", monierte die Partei. Auch das Gericht vertrat die Auffassung, der Bezeichnung "Prüffall" komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig".

Dass der Verfassungsschutz nun auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verzichtet, begründete er auch damit, dass die Klärung von Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit des BfV nicht weiter "vom eigentlichen Thema ablenken" solle. Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang erklärte: "Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden Teilorganisationen "Der Flügel" und "Junge Alternative" zu beobachten."

Dabei sollen die programmatische Ausrichtung dieser Gruppierungen, ihre Anhängerzahl, Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen führender Protagonisten im Fokus stehen. Der Verfassungsschutz wolle "die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Bearbeitung unterrichten", erklärte Haldenwang.

In einem Gutachten des Verfassungsschutzes, das die Grundlage für die Einschätzung der Partei und ihrer Teilorganisationen bildet, werden unter anderem Kontakte zur Identitären Bewegung (IB) beleuchtet. Die IB wird im Verfassungsschutzbericht 2017 als "Verdachtsfall" im Bereich des Rechtsextremismus erwähnt. Die Organisation hatte damals rund 500 Mitglieder, Tendenz steigend. In einer Handreichung der AfD Niedersachsen vom vergangenen September heißt es, Mitglieder der AfD sollten keinerlei Kontakte mehr zu Gruppen pflegen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. "Private Kontakte auch nur privat ausführen", wird empfohlen.

AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland sagte zu der Entscheidung der Behörde, auf Rechtsmittel zu verzichten, dies sei eine "späte Einsicht, dass man (der Verfassungsschutz) nicht rechtsstaatlich gehandelt hat". Co-Parteichef Jörg Meuthen sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich begrüße, dass beim Verfassungsschutz die Erkenntnis gereift ist, dass er mit der öffentlichen Einordnung unserer Partei als "Prüffall" ein Eigentor geschossen hat."

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Das heißt, es dürfen nur öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet werden - etwa Parteitagsreden oder Pressemitteilungen.

Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht, dass die Gesamtpartei für den Verfassungsschutz nun ein "Prüffall" sei, der Flügel und die Junge Alternative (JA) würden als "Verdachtsfall" behandelt. Über die Parteijugend heißt es im Gutachten des Verfassungsschutzes: "Die JA-Programmatik zeichnet sich auch durch die drastische Missachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien, insbesondere des Gewaltmonopols des Staates und der Rechtsbindung der Verwaltung, aus."

Der AfD-Bundesvorstand habe die JA-Landesverbände aufgefordert, zu berichten, wie sie jeweils mit der Einstufung als Verdachtsfall und mit einzelnen problematischen Mitgliedern umgehen, sagte ein Parteisprecher. Mehrere Landesverbände hätten daraufhin Berichte eingereicht. Die Parteispitze habe dazu aber noch keine umfassende Bewertung vorgenommen.

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