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"Keine goldene Nase": Strengere Regeln für frühere Staatsspitzen


Neue finanzielle Regeln
Strengere Regeln für frühere Staatsspitzen

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2019Lesedauer: 3 Min.
Die Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff (l-r), Horst Köhler und Joachim Gauck bei einer Gedenkstunde im Bundestag.Vergrößern des BildesDie Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff (l-r), Horst Köhler und Joachim Gauck bei einer Gedenkstunde im Bundestag. (Quelle: Wolfgang Kumm/Archiv./dpa)
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Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft.

Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig etwa zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden. Der zweiseitige Beschluss lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Die "Bild"-Zeitung berichtete zuerst darüber.

Mit dem Schritt habe man auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs vom vergangenen September reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusses. Die Anrechnung zusätzlicher Einkünfte betreffe aktuell in erster Linie Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräsident zurückgetreten war. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200.000 Euro und ist als Rechtsanwalt tätig.

Andere Regelungen gelten laut dem Beschluss des Bundestagsgremiums nur für künftige Bundespräsidenten und Bundeskanzler, die aus dem Amt ausscheiden. Das betrifft etwa Beschränkungen bei der Personalausstattung. Maximal ein Büroleiter, zwei Referentenstellen, eine Büro- oder Schreibkraft sowie ein Fahrer sind demnach erlaubt. "Nach fünf Jahren entfällt eine Referentenstelle", so der Beschluss des Haushaltsausschusses.

Auch bei der Büroausstattung sollen für Amtsinhaber a.D. künftig strengere Regeln gelten. "Die Bundestagsverwaltung stellt nach dem Ausscheiden der zukünftigen Bundeskanzler und Bundespräsidenten diesen die Räumlichkeiten zur Verfügung", heißt es in dem Beschluss. Die Ausgaben sind im Haushalt zu veranschlagen. Laut "Bild"-Zeitung richtete sich der frühere Bundespräsident Joachim Gauck vergleichsweise günstig in den Gebäuden des Bundestags ein - das ehemalige Staatsoberhaupt Horst Köhler unterhalte ein repräsentatives Büro in Berlins Mitte.

Die Reisekosten des Personals von Bundespräsidenten und Bundeskanzler a.D. müssen künftig zudem nach gesetzlichen Vorgaben geprüft werden.

Der FDP-Politiker Otto Fricke, der Mitglied im Haushaltsausschuss ist, sagte in Berlin: "Die gefundene Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihres früheren Amtes sowie ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung." Sie könnten sich engagieren, eine neue Tätigkeit aufzunehmen - sich damit aber keine goldene Nase verdienen.

Am eigentlichen Ehrensold der früheren Amtsinhaber soll nichts geändert werden, hieß es weiter. Die Rechnungsprüfer hatten ausdrücklich infrage gestellt, ob ehemalige Bundespräsidenten weiter Bezüge wie Amtsinhaber erhalten sollen oder sich der Sold nach Dauer der Amtszeit richten soll. Doch hierfür wäre eine Gesetzesänderung nötig. An den Beschluss des Haushaltsausschusses sei die Regierung gebunden, hieß es aus dem Gremium.

In seinen der dpa vorliegenden, noch nicht veröffentlichten Prüfberichten hatte der Rechnungshof unter anderem kritisiert: "Die Bundespräsidenten a. D. beauftragten ihre Büros regelmäßig mit Aufgaben, die sie bereits vor ihrem Amtsantritt inne hatten oder nach dem Amtsende neu übernahmen." Ein "Automatismus der "lebenslangen Vollausstattung"" sei nie hinterfragt worden.

Von 2011 bis 2016 hätten die Ausgaben für die Büros der Bundespräsidenten a. D. 7,6 Millionen Euro betragen - je nach Fall hätten sie zwischen 0,9 und 2,3 Millionen ausgemacht. Die Ex-Staatsoberhäupter seien auch "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro wirklich anwesend und verrichteten dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten".

Zur Frage, ob die früheren Staatsspitzen ihren Sold auch künftig in voller Höhe behalten sollen, stellten die Rechnungsprüfer fest: "Der Bundesrechnungshof kann keinen sachlichen Grund erkennen, warum Bundespräsidenten a. D. gegenüber anderen Versorgungsempfängern bei der Anrechnung von zusätzlichen Einkünften besser zu stellen sind."

Wulff war zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident eingeleitet hatte. Das Landgericht Hannover hatte ihn 2014 vom Vorwurf der Korruption freigesprochen.

Hinsichtlich ehemaliger Bundeskanzler bemängelten die Rechnungsprüfer unter anderem, dass Reisekosten voll vom Bundeskanzleramt erstattet worden seien - "auch Kosten von Minibars bzw. Etagenservice und Telefongesprächen in Hotels". Auch Kosten für die Begleitung durch einen Fahrer auf eine Urlaubsinsel seien übernommen worden.

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