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Neue Gesetzesänderungen - Von Steuererklärung bis Klimaschutz: Das ändert sich im Mai


Neue Gesetzesänderungen
Von Steuererklärung bis Klimaschutz: Das ändert sich im Mai

Von dpa
01.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Finanzamt-Stempel auf einem Formular einer Steuererklärung.Vergrößern des BildesFinanzamt-Stempel auf einem Formular einer Steuererklärung. Mit der Steuererklärung muss sich im Mai 2019 niemand hetzen: Es gelten neue Fristen. (Quelle: Marijan Murat./dpa)
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Berlin (dpa) - Bei den Gesetzesänderungen im Mai dreht sich einiges ums Geld - es geht um Steuern, neue Scheine und Telefongebühren, doch auch um dicke Luft in den Städten und mögliche Fahrverbote. Ein Überblick über die Neuerungen für Verbraucher:

STEUERERKLÄRUNG: Bisher wühlten sich im Mai viele durch Rechnungen, Belege und Steuerformulare: Bis Monatsende musste die Steuererklärung vorliegen. Ab diesem Jahr haben Steuerpflichtige zwei Monate länger Zeit. Abgabeschluss für die Steuererklärung ist jetzt der 31. Juli. Wer sich von einem Steuerberater helfen lässt, hat sogar noch mehr Zeit: bis Ende Februar 2020. Wer zu spät einreicht, muss mit Zuschlägen von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat rechnen. Eine Fristverlängerung wie bisher gibt es nicht mehr.

GELDSCHEINE: Am 28. Mai kommen neue Euro-Scheine in den Umlauf. Nachdem es bereits überarbeitete Fünfer, Zehner, Zwanziger und Fünfziger gibt, sind jetzt die 100- und 200-Euro-Scheine dran. Die neuen Banknoten haben besondere Sicherheitsmerkmale. Kippt man den Schein, ändert sich zum Beispiel die Farbe der aufgedruckten Zahl. Der größte Schein, der 500er, wird dagegen nicht mehr produziert. Wer noch welche unter dem Kopfkissen hat, muss sich aber keine Sorgen machen: Sie bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und sollen für unbefristete Zeit umtauschbar sein.

KLIMASCHUTZ: Im Mai tritt laut Bundesregierung auch das geänderte Bundesimmissionsschutzgesetz in Kraft - es soll Diesel-Fahrverbote in Städten möglichst vermeiden. Die neuen Regeln stufen Fahrverbote in der Regel als unverhältnismäßig ein, wenn das Stickoxid in der Luft den Grenzwert nur wenig überschreitet. Neue Euro-6-Diesel werden zudem ausgenommen, genau wie nachgerüstete Busse, Müllabfuhr und Feuerwehr, sowie nachgerüstete Handwerker- und Lieferfahrzeuge.

MEHR GELD FÜR MALER: Der Mindestlohn für Maler und Lackierer wird zum 1. Mai angehoben. Ungelernte Arbeiter bekommen dann 10,85 pro Stunde, Gesellen in Westdeutschland 13,30 Euro und in Ostdeutschland 12,95 Euro.

TELEFONATE INS EU-AUSLAND: Ab dem 15. Mai werden die Gebühren für Telefonate und SMS aus dem Heimatland ins EU-Ausland gedeckelt. Maximal werden 19 Cent pro Minute fällig, ob Festnetz-Telefon oder Handy spielt keine Rolle. Eine SMS kostet dann maximal 6 Cent. Laut Europäischem Verbraucherverband fielen in Deutschland zuletzt bis zu 1,99 Euro pro Minute für Auslandsgespräche per Handy an. Die Gebühren für Anrufe aus fremden EU-Netzen ins Heimatland, also beispielsweise für Telefonate aus dem Urlaub nach Hause, waren bereits im Sommer 2017 abgeschafft worden.

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