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Zu Großeltern nach Deutschland: Klage auf Rückkehr von IS-Waisen aus Syrien


Klage auf Rückkehr von IS-Waisen aus Syrien

Von dpa
15.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Mit Hilfe des Verwaltungsgerichts Berlin will der Hannoveraner Anwalt die Bundesregierung zwingen, Kinder aus einem syrischen Flüchtlingslager nach Deutschland zu holen.Vergrößern des BildesMit Hilfe des Verwaltungsgerichts Berlin will der Hannoveraner Anwalt die Bundesregierung zwingen, Kinder aus einem syrischen Flüchtlingslager nach Deutschland zu holen. (Quelle: Christophe Gateau./dpa)
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Hannover/Berlin (dpa) - Der Streit über die Rückkehr deutscher IS-Kämpfer und ihrer Angehörigen aus Syrien nach Deutschland wird nun auch vor Gericht ausgetragen.

Ein Rechtsanwalt aus Hannover will die Bundesregierung vor dem Verwaltungsgericht Berlin zwingen, zwei Waisenkinder aus einem syrischen Flüchtlingslager zu ihren Großeltern nach Deutschland zu holen. Die Mutter der vier- und knapp zweijährigen Mädchen sei eine aus Baden-Württemberg stammende IS-Anhängerin, die bei Kämpfen um die letzte IS-Bastion in Baghus ums Leben gekommen sein soll.

Das Flüchtlingslager sei vollständig überfüllt, erklärte der Anwalt Dirk Schoenian im Deutschlandfunk. "Die medizinische Versorgung ist nicht im Ansatz sichergestellt, es besteht die Gefahr des Ausbruchs von Seuchen, und es besteht natürlich auch die Gefahr sexueller Übergriffe, insbesondere in Bezug auf schutzlose Kinder."

Beim Berliner Verwaltungsgericht ist das Eilverfahren seit Dienstag anhängig. Normalerweise dauere es bis zu einer Entscheidung zwei, drei Monate, sagte ein Sprecher auf Anfrage. "Es kann aber auch schneller gehen." Der Eilantrag wurde in der Hauptstadt eingereicht, weil hier die Bundesregierung ihren Sitz hat.

Die in Baden-Württemberg lebenden Großeltern haben die Vormundschaft für die Kinder. Das Auswärtige Amt argumentiert Medienberichten zufolge, in Syrien könne keine konsularische Hilfe geleistet werden, weil die Botschaft in Damaskus geschlossen sei. "Es scheint mir mehr so zu sein, dass die Bundesregierung nicht will und nicht etwa nicht kann", sagte Schoenian dem Sender. Die Bundesregierung sei seiner Ansicht nach durchaus in der Lage, vor Ort tätig zu werden, etwa durch Geheimdienste.

Schoenian plant bereits weitere Klagen. "Ich vertrete aktuell jetzt vier Großeltern-Paare, das sind insgesamt zehn Kinder", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Dazu zähle auch ein Fall aus Wolfsburg und einer aus der Nähe von Magdeburg. Er habe den klarsten Fall vorgezogen. "Ich will in der übernächsten Woche dann einen Antrag für den Fall aus Wolfsburg hinterherschieben", kündigte Schoenian an. Dabei hätten Großeltern ihn beauftragt, ihre Schwiegertochter und drei Enkel im Alter von anderthalb, fünf und sieben Jahren heimzuholen. Im anderen Fall gehe es um eine Mutter aus Sachsen-Anhalt und ihre drei Kinder.

Die Zahl der deutschen Kinder im ehemaligen IS-Gebiet wird dem Medienbericht zufolge auf 200 bis 300 geschätzt. Der Irak soll der Bundesregierung und anderen Staaten inzwischen angeboten haben, ausländische Kämpfer aus syrischen Lagern in den Irak zu bringen und dort vor Gericht zu stellen.

Voraussetzung hierfür sei laut einer von der deutschen Botschaft in Bagdad nach Berlin übermittelten Liste von Forderungen der Iraker eine einmalige Zahlung von zehn Millionen Dollar für jeden Verdächtigen. Hinzu kämen 100 Millionen Dollar für den Bau eines Gefängnisses und eines Gerichtsgebäudes. Auch die laufenden Kosten für Richter, Wachen und medizinische Versorgung müssten in dem Fall die Deutschen begleichen.

Ein Verzicht auf Verhängung der Todesstrafe kommt dem Bericht zufolge für die Iraker nicht infrage. Schon allein deswegen würden die Forderungen in der Bundesregierung als nicht akzeptabel eingestuft. Das Auswärtige Amt teilte auf dpa-Anfrage lediglich mit, dass die irakischen Vorschläge bekannt seien und fügte hinzu: "Es handelt sich um vertrauliche diplomatische Korrespondenz, zu deren Form und Inhalt wir uns grundsätzlich nicht äußern."

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