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Landtagswahl Sachsen: AfD darf nur mit 30 Listenkandidaten zur Wahl antreten


Urteil in Sachsen
AfD darf nur mit 30 Listenkandidaten zur Wahl antreten

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 17.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Jörg Urban, Landesvorsitzender der sächsischen AfD, bei einer Wahlkampfveranstaltung.Vergrößern des BildesJörg Urban, Landesvorsitzender der sächsischen AfD, bei einer Wahlkampfveranstaltung. (Quelle: dpa-bilder)
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Urteil in Sachsen: Die AfD darf zur Landtagswahl nur mit 30 Listenkandidaten antreten. Das hat der dortige Verfassungsgerichtshof entschieden. Ursprünglich hatte die AfD 61 Kandidaten nominiert.

Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag in Leipzig nach einer Beschwerde der Partei. Diese richtete sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses, der Anfang Juli entschieden hatte, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten dürfe, obwohl sie insgesamt 61 Kandidaten aufstellte.

Der Landeswahlausschuss beanstandete vor allem, dass die AfD auf zwei getrennten Parteitagen ihre Kandidaten aufstellte und das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte. Die ersten 30 Bewerber wurden per Einzelwahl bestimmt, der Rest in einem Blockwahlverfahren.

Gegen den Beschluss des Gremiums wehrten sich der AfD-Landesverband sowie acht Kandidaten, die selbst von der Kürzung betroffen waren. Im Eilverfahren hatte die rechtspopulistische Partei einen Teilerfolg erzielt. Der Verfassungsgerichtshof ließ am 25. Juli vorläufig auch die Listenplätze 19 bis 30 zur Landtagswahl am 1. September zu. Allerdings ging es bereits in der mündlichen Verhandlung nur noch um 41 abgelehnte Bewerber, nicht wie zunächst um 43. Denn für die Listenplätze 54 und 60 lägen formale Voraussetzungen nicht vor, hieß es nach der Verhandlung.

AfD in Umfragen über 25 Prozent

Durch die gekürzte Liste muss die AfD bei der Wahl vor allem Direktmandate gewinnen. Andernfalls könnte sie womöglich nicht alle Mandate besetzen, die ihr nach dem Wahlergebnis zustehen würden. In jüngsten Umfragen lag die Partei bei 25 und 26 Prozent.


Die Leipziger Richter wollten ihre Entscheidung im eigentlichen Verfahren verkünden. Der VGH war dabei nicht an die Entscheidung zu den Eilanträgen gebunden. Dennoch hatte die erste, vorläufige Entscheidung eine Signalwirkung, sagte eine Gerichtssprecherin.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und afp
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