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Landtagswahlen: So kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen


Heutige Landtagswahlen
Wahlbenachrichtigung verlegt? So können Sie trotzdem abstimmen

Von dpa
Aktualisiert am 01.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein Wähler steckt seinen Stimmzettel in eine Wahlurne: Pass oder Personalausweises reichen für die Stimmabage. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesEin Wähler steckt seinen Stimmzettel in eine Wahlurne: Pass oder Personalausweises reichen für die Stimmabage. (Symbolfoto) (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Heute sind Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen. Sie haben Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr? Kein Problem, sagt der sächsische Landeswahlleiter – und erklärt, was zu tun ist.

Wer wahlberechtigt ist, aber noch keine Benachrichtigung erhalten oder diese verlegt hat, kann trotzdem an der Landtagswahl am 1. September teilnehmen. Darauf wies Brandenburgs Landeswahlleiter Bruno Küpper hin.

Wer unsicher sein sollte, ob er tatsächlich im Wählerverzeichnis steht, könne in der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen. Die Vorlage des Personalausweises oder Passes reicht nach Angaben von Küpper aus, um auch ohne Wahlbenachrichtigung seine Stimme abzugeben.

Küpper rief alle Wahlberechtigten dazu auf, ihr Wahlrecht nicht ungenutzt zu lassen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am 1. September 2003 oder früher geboren sind, mindestens seit dem 1. August 2019 ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Brandenburg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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