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Zweite Niederlage - Urteil: AfD-Fraktion durfte Sayn-Wittgenstein ausschließen


Wegen Fraktionsausschluss
Urteil: AfD-Fraktion durfte Sayn-Wittgenstein ausschließen

Von dpa
Aktualisiert am 29.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Doris von Sayn-Wittgenstein auf ihrem Einzelplatz im schleswig-holsteinischen Landtag: Sie war im Dezember aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen worden.Vergrößern des BildesDoris von Sayn-Wittgenstein auf ihrem Einzelplatz im schleswig-holsteinischen Landtag: Sie war im Dezember aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen worden. (Quelle: Carsten Rehder./dpa)
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Schleswig (dpa) - Weitere Schlappe für Doris von Sayn-Wittgenstein: Ihr Ausschluss aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ist rechtens, wie das Landesverfassungsgericht am Donnerstag entschied.

Die 64-Jährige werde durch den Ausschluss nicht in ihren verfassungsrechtlich gesicherten Abgeordnetenrechten verletzt, heißt es in dem einstimmigen Urteil. Das Ausschlussverfahren halte der verfassungsrechtlichen Überprüfung stand. Sowohl die verfahrensrechtlichen Anforderungen als auch die materiellen Voraussetzungen für einen Fraktionsausschluss seien eingehalten worden.

Sayn-Wittgenstein hatte 2014 für einen Verein geworben, der seit 2015 auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Dies wurde in einem Presseartikel am 28. November 2018 öffentlich bekannt. Sayn-Wittgenstein wurde daraufhin aus der Fraktion in Kiel ausgeschlossen.

Das Gericht führte weiter aus, dass eine verfassungsgerichtliche Kontrolle, ob und wie weit Sayn-Wittgenstein wirklich politisch "rechts" von der AfD-Fraktion oder der Partei steht, von Rechts wegen nicht stattfinde. Diese Frage müssten Parteigerichtsbarkeiten klären. "Insofern ist für dieses Verfahren weder der Umstand, dass die Antragstellerin nach ihrem Fraktionsausschluss wieder zur Landesvorsitzenden der AfD in Schleswig-Holstein gewählt worden ist, noch die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD vom 28. August 2019 von Bedeutung." Sayn-Wittgenstein war am Mittwoch aus der Partei ausgeschlossen worden.

AfD-Fraktionschef Jörg Nobis begrüßte die Entscheidung des Landesverfassungsgericht. Sie schaffe Rechtsklarheit und setze gleichzeitig einen Schlusspunkt: "Denn gegen diese Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel." Nobis forderte Sayn-Wittgenstein auf, ihr Landtagsmandat zurückzugeben.

Sayn-Wittgenstein wies die Forderung zurück. "Ich bin vom Volk gewählt worden und nicht von der Fraktion", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Kiel. Nach ihren Angaben steht der AfD-Landesvorstand weiter zu ihr. Dies hätten erste Gespräche gezeigt.

Die AfD-Landtagsfraktion ist der Ansicht, dass Sayn-Wittgenstein mit dem Verlust ihrer Parteimitgliedschaft auch nicht mehr Landesvorsitzende ist. Sayn-Wittgenstein sagte dazu: "Ich bin erst Ende Juni gewählt worden und während dieser Zeit lief das Parteiausschlussverfahren - aber das hat die Mehrheit auf dem Landesparteitag offensichtlich nicht daran gehindert, für mich zu stimmen."

Dagegen geht Bundesparteisprecher Bastian Behrens davon aus, dass die Geschäfte des Landesverbands bis zu einer Neuwahl der Landesspitze von den beiden Stellvertretern Joachim Schneider und Roland Kaden geführt werden. Beide haben sich bisher nicht öffentlich geäußert.

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