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Deutschland: Gesetzesänderungen bei Apotheken, Führerschein und Co.


Apotheken, Führerschein, Silvester
Neue Gesetze: Das ändert sich für die Deutschen

Von dpa
Aktualisiert am 20.12.2019Lesedauer: 3 Min.
Änderung beschlossen: Wer regelmäßig die gleichen Medikamente nimmt, braucht dafür künftig nicht jedes Mal ein Rezept vom Arzt.Vergrößern des BildesÄnderung beschlossen: Wer regelmäßig die gleichen Medikamente nimmt, braucht dafür künftig nicht jedes Mal ein Rezept vom Arzt. (Quelle: imago-images-bilder)
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Um das Klimapaket wurde in Bundestag und Bundesrat heftig gerungen. Andere Entscheidungen waren weniger umstritten – haben aber nicht weniger Auswirkungen.

Bei seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat endgültig den Weg für das Klimapaket frei gemacht. Auch mehrere andere Gesetzesinitiativen aus dem Bundestag standen in der Länderkammer zur Abstimmung. Ein Überblick:

Der Klimakompromiss

Die Länder billigten den im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss. Damit kann ab Januar die Mehrwertsteuer bei Bahntickets im Fernverkehr gesenkt werden. Zugleich bekommen die Länder als Ausgleich für Steuerausfälle mehr Geld vom Bund. In Kraft treten kann nun Anfang 2020 auch ein Steuerbonus bei der energetischen Gebäudesanierung. Die erzielte Einigung sieht auch einen höheren Preis für den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) im Verkehr und bei Gebäuden ab 2021 vor. Dafür soll im kommenden Jahr das entsprechende Gesetz geändert werden.

Impfpflicht für Masern

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern gilt ab März eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masernimpfungen für Bewohner und Mitarbeiter in Asylunterkünften.

Verschärftes Waffenrecht

Künftig müssen die Behörden immer beim Verfassungsschutz nachfragen, bevor sie Waffenerlaubnisse vergeben. Das soll Extremisten den Zugriff auf Waffen erschweren. Außerdem wird das Waffenregister ausgebaut, um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen wird begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren. Behörden können künftig zudem leichter Waffenverbotszonen einrichten, etwa an Bahnhöfen oder in Einkaufszentren. Auch Messer mit feststehenden oder feststellbaren Klingen von mehr als vier Zentimetern dürfen dann dort nicht mehr getragen werden. Jäger und Sportschützen sollen nach fünf und noch einmal nach zehn Jahren nachweisen, dass ihr "Bedürfnis" nach Waffenbesitz fortbesteht. Dafür soll genügen, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist. Die Neuerungen sollen zum Großteil Mitte 2020 in Kraft treten.

Rezept ohne Arztbesuch

Patienten, die immer wieder die gleichen Medikamente brauchen, müssen sich künftig seltener ein Rezept vom Arzt holen. Sie sollen Wiederholungsrezepte bekommen, mit denen sie bis zu drei Mal zur Apotheke gehen können, um Arzneien abzuholen.

Weniger Beiträge bei Betriebsrenten

Die Länderkammer billigte ein Gesetz, durch das Betriebsrentner weniger Geld an die Krankenkasse zahlen müssen. Es soll bereits zum 1. Januar in Kraft treten. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen damit nur für den Teil der Betriebsrente an, der über 159,25 Euro im Monat liegt. Nach Berechnungen der Bundesregierung sparen die Betriebsrentner dadurch rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Rund 60 Prozent der Betroffenen müssten maximal noch die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrags leisten.

Motorradfahren mit Autoführerschein

Mit dem Autoführerschein darf man künftig auch kleine Motorräder fahren – allerdings nach einer ausführlichen Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen, vom Bundesrat durchgewunkenen Verordnung, für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig. Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.

Rückkehr der Meisterpflicht

Die Länderkammer erhob keine Bedenken gegen die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen. Die Änderungen sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Die Meisterpflicht wird dann für zwölf Gewerke wieder eingeführt. Darunter sind: Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker und Orgelbauer, dazu Drechsler, Holzspielzeugmacher, Böttcher und Raumausstatter. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten einen Bestandsschutz. Vor 15 Jahren war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen.

Mehr Geld für Unschuldige im Gefängnis

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass zu Unrecht Inhaftierte eine höhere Entschädigung bekommen. Pro Hafttag sollen sie 75 statt bisher 25 Euro erhalten – einen entsprechenden Gesetzentwurf wollen die Länder in den Bundestag einbringen. Anspruch auf Haftentschädigung haben zum Beispiel Menschen in Untersuchungshaft, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen werden.

Neue Regeln für Silvesterfeuerwerk

Eine Entscheidung über ein mögliches Verbot von Silvesterfeuerwerk gibt es vorerst nicht. Der Bundesrat setzte einen entsprechenden Antrag kurzfristig von der Tagesordnung ab. Berlin wollte es Behörden ermöglichen, in dicht besiedelten Gebieten und zu bestimmten Zeiten wie Silvester und Neujahr auch Leuchtraketen zu verbieten. Bisher gilt das nur für Pyrotechnik mit Knallwirkung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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Von Sara Sievert



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