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Mordfall Lübcke – BGH entscheidet: Mutmaßlicher Komplize kommt frei


BGH entscheidet
Mutmaßlicher Komplize im Mordfall Lübcke kommt frei

Von dpa
Aktualisiert am 15.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Der dritte Strafsenat hob den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Elmar J. auf.Vergrößern des BildesBundesgerichtshof in Karlsruhe: Der dritte Strafsenat hob den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Elmar J. auf. (Quelle: imago-images-bilder)
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Neue Entwicklung im Mordfall Walter Lübcke: Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen einen Beschuldigten zurückgenommen.

Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der dritte Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen den Verdächtigen Elmar J. aufgehoben. Das teilte der BGH am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit. Elmar J. steht im Verdacht, dem als Schützen verdächtigen Stephan E. die Tatwaffe verkauft zu haben. J. ist einer von zwei mutmaßlichen Komplizen E.s. Die schriftlichen Gründe für die Entscheidung seien noch nicht veröffentlicht, teilte der BGH mit.

Der früher als Neonazi bekannte Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 auf dessen Terrasse mit einem Kopfschuss erschossen haben. Ein Geständnis, das E. zuvor abgelegt hatte, zog er später wieder zurück. Stattdessen beschuldigte er weitere mutmaßliche Komplizen: Der bislang wegen Beihilfe inhaftierte Markus H. habe den CDU-Politiker versehentlich erschossen. Gemeinsam seien beide zu Lübcke gefahren, um ihm eine "Abreibung" zu verpassen, sagte Verteidiger Frank Hannig Anfang Januar. Lübckes Tod sei angeblich nicht geplant gewesen.

Bisher gibt es keine Belege für die Anwesenheit eines weiteren Mannes am Tatort. Am Mittwoch hatte der Anwalt von Stephan E. aber berichtet, dieser sei gemeinsam mit Markus H. bei Lübcke gewesen. Gegen H. wird bisher wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermittelt.

Versehentlich erschossen?

Der Anwalt von Stephan E. sagte, sein Mandant gehe davon aus, dass H. den Schuss nach ihrem Streit mit Lübcke versehentlich abgegeben habe. Nach Angaben von Verteidiger Frank Hannig hatte Stephan E. mit seinem ersten Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden.

Ursprünglich hatte E. ausgesagt, er habe seine Familie durch kriminelle Ausländer bedroht gesehen, dazu hätten ihn islamistische Anschläge stark aufgewühlt. Lübcke, der 2015 die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft bei Kassel verteidigt hatte, habe er daran eine Mitschuld gegeben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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