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BKA hat 36 Bundespolitiker unter Personenschütz


Wegen akuter Gefährdung
BKA hat 36 Bundespolitiker unter Personenschutz

Von afp, dpa, dru

05.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Polizisten sichern einen Besuch des Bundespräsidenten ab: "Die Einstufung als Schutzperson ist abhängig von der individuellen Gefährdungslage."Vergrößern des BildesPolizisten sichern einen Besuch des Bundespräsidenten ab: "Die Einstufung als Schutzperson ist abhängig von der individuellen Gefährdungslage." (Quelle: C. Hardt/imago-images-bilder)
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Immer wieder werden Politiker Opfer von Drohungen und sogar Angriffen – daher werden einige durch das Bundeskriminalamt geschützt. Die Zahl der geschützten Bundespolitiker ist jedoch leicht rückläufig.

Wegen einer hohen individuellen Gefährdung stehen derzeit 36 Bundespolitiker unter besonderem Schutz durch das Bundeskriminalamt. Zehn von ihnen würden ständig von BKA-Personenschützern bewacht, bei den restlichen 26 erfolge der Personenschutz anlassbezogen: Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die AFP am Mittwoch in Berlin vorlag.

Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 30. Januar 2020. Im Vergleich zum Jahr 2018 ging die Zahl der so genannten Schutzpersonen leicht zurück: Damals standen 44 Bundespolitiker unter BKA-Personenschutz – elf von ihnen ständig, 33 weitere anlassbezogen.

FDP-Innenpolitiker: Grund zu Wachsamkeit

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser wertete es als "ein gutes Signal, dass weniger Bundespolitiker durch das Bundeskriminalamt geschützt werden müssen". Allerdings gebe es Grund zu Wachsamkeit, sagte Strasser zu AFP. Er verwies auf den Angriff auf das Büro des SPD-Bundestagsabgeordneten Karamba Diaby und auf die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny, der als Drohung eine Patronenkugel zugesendet worden war.

Laut einem Bericht des "Tagesspiegel" ist die Zahl politisch motivierter Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger insgesamt 2019 nämlich deutlich gestiegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte demnach für das vergangene Jahr 1.451 solcher Taten. Der "Tagesspiegel" bezog sich auf die Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut. 2018 waren demnach 1.256 Fälle gezählt worden.

Unklar blieb dem Bericht zufolge in der Antwort des Bundesinnenministeriums, um welche Delikte es sich im Einzelnen handelt. Aus Sicherheitskreisen heiße es, die meisten Fälle dürften Sachbeschädigungen und Drohungen auf kommunaler Ebene sein.

Bundeskriminalamtsgesetz definiert schutzbedürftige Personen

Der Personenschutz durch das BKA gilt Mitgliedern der Verfassungsorgane. So steht es im Bundeskriminalamtsgesetz. Auf diesen Personenkreis beziehen sich auch die genannten Zahlen zu den Schutzpersonen aus der Antwort auf die FDP-Anfrage. "Hierunter sind insbesondere die Mitglieder des Deutschen Bundestags zu fassen", heißt es dort. Die Einstufung als Schutzperson sei "abhängig von der individuellen Gefährdungslage".

Strasser forderte, politischen Extremisten nicht das Feld zu überlassen. "Umso wichtiger ist es, dass Abgeordnete – gleich auf welcher Ebene – ihr demokratisches Mandat frei von Sorge um die persönliche Sicherheit erfüllen können."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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