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Coronavirus: Ausgangsbeschränkungen in Bayern – erstes Fazit


Corona-Krise
Ausgangsbeschränkungen in Deutschland – eine erste Bilanz

Von dpa, sid, afp, cfh

Aktualisiert am 22.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Polizist stoppt an einer Kontrollstelle in München ein Fahrzeug: Bis auf Ausnahmen halten sich die Menschen bislang an die Ausgangsbeschränkungen.Vergrößern des BildesEin Polizist stoppt an einer Kontrollstelle in München ein Fahrzeug: Bis auf Ausnahmen halten sich die Menschen bislang an die Ausgangsbeschränkungen. (Quelle: Matthias Balk/dpa-bilder)
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Bayern hat am Freitag als erstes Bundesland Ausgangsbeschränkungen verordnet, weitere Bundesländer könnten dem Freistaat folgen. Halten sich die Menschen an die neuen Regeln?

Seit Freitagnacht gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Verantwortlichen anderer Bundesländer wollten am Samstag besonders auf das Verhalten der Bevölkerung schauen, um zu prüfen, ob sie auch in ihren Ländern notfalls Ausgangsbeschränkungen erlassen.

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hielt sich die Bevölkerung des Freistaats in der ersten Nacht weitgehend an die Regeln, wie er am Samstag mitteilte. Dennoch habe es, so Herrmann, "da und dort noch ein paar Gruppen von Jugendlichen gegeben, die da irgendwo in der Öffentlichkeit kleinere Partys durchgeführt haben", sagte er dem Bayerischen Rundfunk. Diese sind "dann von der Polizei nach Hause geschickt worden."

Mann soll Polizistin ins Gesicht gehustet haben

Auch in Hannover beobachtete die Polizei am Samstag zunächst keine größeren Menschenansammlungen. "In der ganzen Stadt sind die Straßen und Plätze leer", sagte ein Sprecher der Polizeidirektion Hannover. In Bremen sah es ähnlich aus: "Nach aktuellem Stand gab es keine Corona-Partys oder Ähnliches", sagte eine Sprecherin der Bremer Polizei.

Mehrere "Corona-Partys" vermeldete die Polizei in Freiburg (Baden-Württemberg). Etwa 50 Einsätze zählte man in der Nacht zu Samstag wegen möglicher Verstöße gegen die neue Rechtslage. In einem Fall hätten nachts mehrere Männer an einem Auto gefeiert und sich den Beamten gegenüber aggressiv verhalten. Einer habe eine Beamtin sogar provokativ angehustet. Gegen die Beteiligten werden nun Verfahren wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

Gaststätteninhaber wehrt sich gegen Schließung

In mehreren Städten wie Konstanz (Baden-Württemberg) musste die Polizei die Inhaber von Geschäften und Gaststätten aufklären, dass sie nun schließen müssen. Sie zeigten sich verständnisvoll und reagierten auf die Anweisungen der Beamten. Ein Polizeisprecher der Stadt Konstanz führte dies auch auf die Unsicherheit vieler Menschen über die neue Rechtslage zurück.

In Magdeburg (Sachsen-Anhalt) dagegen wehrte sich ein Gaststätteninhaber gegen die Maßnahmen der Polizei. Der Laden wurde daraufhin geschlossen und amtlich versiegelt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, sid und AFP
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