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Was sich zum 1. April ändert

Von dpa
Aktualisiert am 31.03.2020Lesedauer: 2 Min.
Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt ab April in Kraft.
Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt ab April in Kraft. (Quelle: Marcus Brandt/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Kein Scherz: Zum 1. April tritt eine Reihe neuer Gesetzesregelungen in Kraft. Was sich unter anderem für Mieter, Familien und Reisende ändert.

MIETPREISBREMSE: Die bis 2025 verlängerte und verschärfte Mietpreisbremse tritt in Kraft. Wo sie gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwechsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Erstmals können Mieter zu viel gezahlte Miete auch nachträglich zurückfordern, für bis zu zweieinhalb Jahre.

ADOPTION VON STIEFKINDERN: Auch unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder adoptieren. Voraussetzung ist, dass man seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat. Ist einer der beiden Partner noch mit jemand anders verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich. Bisher durften Stiefkinder nur adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist.

LUFTVERKEHR: Flugtickets könnten teurer werden. Für Inlandsflüge und Flüge in der EU steigt der Steuersatz für die Airlines von 7,50 Euro auf 13,03 Euro pro verkauftem Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer von derzeit 23,43 Euro auf 33,01 Euro und für Langstreckenflüge von 42,18 Euro auf 59,43 Euro. Diese Regelung ist Teil des schwarz-roten Klimapakets und soll Fliegen unattraktiver machen. Allerdings ist offen, in welchem Umfang die Aufschläge an die Fluggäste weitergegeben werden.

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MINDESTLOHN: Für das Baugewerbe gelten höhere Lohnuntergrenzen. Der Mindestlohn für Hilfsarbeiter steigt um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland klettert um 20 Cent auf 15,40 Euro, in Berlin auf 15,25 Euro. In den ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn am Bau nicht. Nach Angaben der Gewerkschaft IG BAU erhält etwa jeder fünfte Bauarbeiter den Mindestlohn. In den tarifgebundenen Betrieben wird besser gezahlt.

GESUNDHEIT: Im Kampf gegen Lieferengpässe bei Medikamenten können Pharmafirmen künftig von den Behörden verpflichtet werden, über Lagerbestände, Produktion und Absatzmenge bestimmter Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen kann zudem angeordnet werden, dass größere Mengen dieser Präparate auf Vorrat gelagert werden müssen. Sollte es trotzdem zu Lieferschwierigkeiten kommen, dürfen Apotheken in Zukunft auch teurere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff ausgeben, ohne dass der Patient mehr dafür zahlen muss Gerade wegen der Corona-Krise werden Engpässe bei bestimmten Medikamenten befürchtet.

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