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Seenotrettung – Urteil: Rettungsschiffe von Mare Liberum dürfen auslaufen


Mittelmeer
Scheuers Ministerium muss Rettungsschiffe freigeben

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 02.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Seenotrettung im Mittelmeer: Das Rettungsschiff des Berliner Vereins Mare Liberum vor der griechischen Insel Lesbos.Vergrößern des BildesSeenotrettung im Mittelmeer: Das Rettungsschiff des Berliner Vereins Mare Liberum vor der griechischen Insel Lesbos. (Quelle: Reuters-bilder)
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Seit Mitte August verhindert das Verkehrsministerium, dass zwei Schiffe zur Seenotrettung im Mittelmeer auslaufen. Das Hamburger Verwaltungsgericht hält das für rechtswidrig.

Das Bundesverkehrsministerium darf zwei Schiffe der Flüchtlingshilfsorganisation Mare Liberum nicht länger festsetzen. Die sogenannten Festhalteverfügungen sind laut dem Verwaltungsgericht Hamburg rechtswidrig. Das Gericht gab damit einem Eilantrag des Berliner Vereins statt, der die Menschenrechtslage für Migranten an der türkisch-griechischen Seegrenze beobachtet.

Mitte August hatte das Verkehrsministerium die beiden Schiffe "Mare Liberum" und "Sebastian K" im Mittelmeer am Auslaufen gehindert. Begründung: Die Organisation verfüge nicht über die notwendigen Schiffssicherheitszeugnisse. Das Ministerium berief sich auf eine seit dem Frühjahr geltende Änderung der Schiffssicherheitsverordnung.

Durch die geänderte Verordnung werden Seenotretter rechtlich wie die Berufsschifffahrt behandelt, wodurch sie zusätzliche Auflagen erfüllen müssen. Der Verein Mare Liberum warf Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor, mit der Änderung gezielt humanitäre Einsätze verhindern zu wollen.

Umgang mit Schiffen sorgte für Streit in der Koalition

Auch in der großen Koalition aus Union und SPD hatte der Umgang mit privaten Seenotrettern bereits zu Streit geführt. SPD-Chefin Saskia Esken warf Scheuer vor, die private Seenotrettung bewusst zu torpedieren. Aus dem Verkehrsministerium hieß es hingegen im August: "Der Rechtsänderung liegen ausschließlich schiffssicherheitsrechtliche Erwägungen zugrunde."

Das Hamburger Gericht entschied nun, dass die Änderung der Schiffssicherheitsverordnung gegen EU-Recht verstößt und somit nicht anwendbar ist. Das Verkehrsministerium hätte die Änderung bei der Europäischen Kommission notifizieren müssen. Die sogenannte Notifizierungsrichtlinie sieht vor, dass Mitgliedsstaaten die Kommission über jeden Entwurf von technischen Vorschriften vor deren Erlass unterrichten müssen. Dies sei nicht geschehen und "führe zur Unanwendbarkeit der geänderten Vorschriften", sagte ein Gerichtssprecher. Das Ministerium kann gegen die Entscheidung Beschwerde erheben.

Verwendete Quellen
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