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Verfassungsrechtler zu Merkel-Vorstoß: "Der Bund kann nicht durchregieren"


Verfassungsrechtler Kirchhof: "Der Bund kann nicht durchregieren"

Von afp, mk

Aktualisiert am 03.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Ferdinand Kirchhof, der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts: "Mir fehlt die Beteiligung des Parlaments." (Archivbild)Vergrößern des BildesFerdinand Kirchhof, der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts: "Mir fehlt die Beteiligung des Parlaments." (Archivbild) (Quelle: Stockhoff/imago-images-bilder)
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Der frühere Verfassungsrichter wünscht sich eine stärkere Beteiligung des Bundestags in der Corona-Pandemie. Den Föderalismus verteidigte Kirchhof in einem Interview vehement.

Der Verfassungsrechtler Ferdinand Kirchhof glaubt nicht, dass die Bundesregierung in der Corona-Pandemie über die Landesregierungen hinweg "durchregieren" kann. "Der Bund könnte das Infektionsschutzgesetz ändern und die Länder damit zu strikten Maßnahmen verpflichten", sagte der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes "Welt". "Das würde allerdings auch im Bundesrat diskutiert werden müssen, sodass die Landesregierungen wieder mitwirken würden."

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Kirchhof bezog sich auf Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vorigen Sonntag in der ARD. Bei "Anne Will" mahnte Merkel die Landesregierungen zu dringendem Handeln in der Pandemie: Gegebenenfalls müsse sie "alle Möglichkeiten des Handelns austarieren." Das könnten auch bundeseinheitliche Regelungen über das Infektionsschutzgesetz sein, so Merkel. "Nach der Konzeption unseres Grundgesetzes macht der Bund die Gesetze, und die Länder setzen sie um", sagte dazu Verfassungsrechtler Kirchhof. "Aber der Bund kann nicht durchregieren in dem Sinne, dass er seine Gesetze dann selber durch eigene Behörden durchsetzt."

Kirchhof: "Mir fehlt die Beteiligung des Parlaments"

Kritik am Föderalismus wies Kirchhof zurück. "Am Ende wissen die 16 Länder und über 400 Landkreise sowie Städte doch am besten über die Lage vor Ort Bescheid", sagte Kirchhof. "Kommt eine hohe Inzidenzzahl nur aus einer Pflegeeinrichtung oder aus einer Fabrik? Oder grassiert das Virus wirklich flächendeckend? Das kann man nicht über einen Kamm scheren und mit bundesweit identischen Maßnahmen bekämpfen."

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Versäumnisse in der Corona-Politik sieht der Jurist eher im Bundestag als bei den Landesregierungen. "Mir fehlt die Beteiligung des Parlaments an der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Es ist feststehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag selbst diese Austarierung bei einer Beschränkung von Grundrechten übernehmen muss", so Kirchhof.

Harbarth: Corona-Maßnahmen rechtens

Der amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, bezeichnete die Corona-Pandemie derweil als Belastungsprobe für den Rechtsstaat. "Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Aber die Bekämpfung des Coronavirus vollzieht sich in den Bahnen des Rechts. Die Justiz kommt ihrer Aufgabe uneingeschränkt nach." Er halte nichts von "alarmistischen Abgesängen auf den Rechtsstaat", sagte Harbarth.

Die getroffenen Maßnahmen griffen nicht nur tief in Grundrechte ein, sondern dienten zugleich "dem Schutz sehr gewichtiger Grundrechte, nämlich der Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit", betonte Harbarth. Auf die Frage nach einer zeitlichen Obergrenze für den Corona-Lockdown sagte der höchste Richter Deutschlands: "Je länger solche Maßnahmen andauern, desto strenger sind die Anforderungen an ihre Rechtfertigung."

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