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Entwurf durchgesickert: Ampel will Impfpflicht im Gesundheitsbereich ab März


Entwurf durchgesickert
Bericht: In diesen Einrichtungen soll ab März Impfpflicht herrschen

Von rtr
Aktualisiert am 06.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Arzthelferin bei der Arbeit: Auch in Arztpraxen soll das Personal sich impfen müssen.Vergrößern des BildesArzthelferin bei der Arbeit: Auch in Arztpraxen soll das Personal sich impfen müssen. (Quelle: Mierendorf/imago-images-bilder)
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SPD, Grüne und FDP wollen eine Impfpflicht für Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen einführen. Einem Entwurf zufolge geht es dabei nicht nur um Pflegeheime und Krankenhäuser.

Die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP wollen ab dem 16. März eine Corona-Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen für besonders gefährdete Personen einführen. Das geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der kommende Woche im Bundestag beraten werden soll.

"Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sind oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen", heißt es in dem Entwurf. Bereits beschäftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. März vorlegen. "Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden", heißt es weiter.

Pflegeheime, Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste

Die Regelung soll unter anderem für Personal in Pflege- und Altenheimen, Krankenhäusern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten. Als Begründung wird auf die hohe Zahl an Todesfällen und schwerer Erkrankungen in Pflege- und Altenheimen verwiesen.

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Um dort eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden, sollte insbesondere das dort tätige Personal vollständig geimpft sein, heißt es. Damit setzen die Ampelparteien einen Bund-Länder-Beschluss für die Einführung einer Teilimpfpflicht um und konkretisieren ihn.

Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen bleibt möglich

In dem Entwurf werden zudem der Übergangszeitraum für besonders drastische Corona-Maßnahmen, die die Ampelparteien mit dem vorangehenden Infektionsschutzgesetz und dem Auslaufenlassen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgeschafft hatten, vom 15. Dezember bis zum 15. Februar 2022 verlängert. Dies hatten die Bundesländer etwa gerade für Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gefordert.

Die Ampelparteien wollen so besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Bundesländern auch die Schließung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen ermöglichen. In dem veränderten Paragrafen 28a heißt es in dem Entwurf, dass auch künftig die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel untersagt sein soll, "sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt".

Etliche Bundesländer hatten gefordert, dass sie aber auch Restaurants schließen können müssten. Voraussetzung für die Anwendung der scharfen Maßnahmen ist laut Ampel-Entwurf, dass die Landtage der entsprechenden Länder dies vorher beschließen.

Tierärzte sollen impfen dürfen

Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, soll zudem auch "Zahnärzten und Zahnärztinnen, Tierärzten und Tierärztinnen sowie Apothekern und Apothekerinnen" vorübergehend das Impfen erlaubt werden. Sie müssen aber eine entsprechende Schulung haben.

Das Infektionsschutzgesetz soll in den kommenden Tagen im Bundestag beraten und beschlossen und noch vor dem 15. Dezember auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Eine Mehrheit in beiden Kammern gilt trotz der Abstimmung ohne Fraktionszwang als sicher, weil auch die künftig oppositionelle Union mehrheitlich dieser Teilimpfpflicht zustimmen dürfte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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