Bericht: In diesen Einrichtungen soll ab MĂ€rz Impfpflicht herrschen
SPD, GrĂŒne und FDP wollen eine Impfpflicht fĂŒr BeschĂ€ftigte in bestimmten Einrichtungen einfĂŒhren. Einem Entwurf zufolge geht es dabei nicht nur um Pflegeheime und KrankenhĂ€user.
Die Ampelparteien SPD, GrĂŒne und FDP wollen ab dem 16. MĂ€rz eine Corona-Impfpflicht fĂŒr das Personal in Einrichtungen fĂŒr besonders gefĂ€hrdete Personen einfĂŒhren. Das geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf zur Ănderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der kommende Woche im Bundestag beraten werden soll.
"Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung wird vorgesehen, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tĂ€tige Personen geimpft oder genesen sind oder ein Ă€rztliches Zeugnis ĂŒber das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen mĂŒssen", heiĂt es in dem Entwurf. Bereits beschĂ€ftigtes Personal muss einen entsprechenden Nachweis bis zum 15. MĂ€rz vorlegen. "Neue TĂ€tigkeitsverhĂ€ltnisse können ab dem 16. MĂ€rz 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden", heiĂt es weiter.
Pflegeheime, KrankenhÀuser, Arztpraxen, Rettungsdienste
Die Regelung soll unter anderem fĂŒr Personal in Pflege- und Altenheimen, KrankenhĂ€usern und Entbindungseinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdiensten und Tageskliniken gelten. Als BegrĂŒndung wird auf die hohe Zahl an TodesfĂ€llen und schwerer Erkrankungen in Pflege- und Altenheimen verwiesen.
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Um dort eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden, sollte insbesondere das dort tĂ€tige Personal vollstĂ€ndig geimpft sein, heiĂt es. Damit setzen die Ampelparteien einen Bund-LĂ€nder-Beschluss fĂŒr die EinfĂŒhrung einer Teilimpfpflicht um und konkretisieren ihn.
SchlieĂung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen bleibt möglich
In dem Entwurf werden zudem der Ăbergangszeitraum fĂŒr besonders drastische Corona-MaĂnahmen, die die Ampelparteien mit dem vorangehenden Infektionsschutzgesetz und dem Auslaufenlassen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgeschafft hatten, vom 15. Dezember bis zum 15. Februar 2022 verlĂ€ngert. Dies hatten die BundeslĂ€nder etwa gerade fĂŒr Regionen mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gefordert.
Die Ampelparteien wollen so besonders von der Corona-Pandemie betroffenen BundeslĂ€ndern auch die SchlieĂung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen ermöglichen. In dem verĂ€nderten Paragrafen 28a heiĂt es in dem Entwurf, dass auch kĂŒnftig die SchlieĂung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder GroĂhandel untersagt sein soll, "sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt".
Etliche BundeslĂ€nder hatten gefordert, dass sie aber auch Restaurants schlieĂen können mĂŒssten. Voraussetzung fĂŒr die Anwendung der scharfen MaĂnahmen ist laut Ampel-Entwurf, dass die Landtage der entsprechenden LĂ€nder dies vorher beschlieĂen.
TierĂ€rzte sollen impfen dĂŒrfen
Um die Impfkampagne weiter zu beschleunigen, soll zudem auch "ZahnĂ€rzten und ZahnĂ€rztinnen, TierĂ€rzten und TierĂ€rztinnen sowie Apothekern und Apothekerinnen" vorĂŒbergehend das Impfen erlaubt werden. Sie mĂŒssen aber eine entsprechende Schulung haben.
Das Infektionsschutzgesetz soll in den kommenden Tagen im Bundestag beraten und beschlossen und noch vor dem 15. Dezember auch vom Bundesrat verabschiedet werden. Eine Mehrheit in beiden Kammern gilt trotz der Abstimmung ohne Fraktionszwang als sicher, weil auch die kĂŒnftig oppositionelle Union mehrheitlich dieser Teilimpfpflicht zustimmen dĂŒrfte.