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Krieg in der Ukraine - Bundesländer: Benutzen von russischem "Z"-Symbol strafbar


Krieg in der Ukraine
Bundesländer: Benutzen von russischem "Z"-Symbol strafbar

Von dpa
Aktualisiert am 28.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern der Russen häufig ein weißes "Z" zu sehen.Vergrößern des BildesSeit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern der Russen häufig ein weißes "Z" zu sehen. (Quelle: Maximilian Clarke/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Mehrere Bundesländer haben strafrechtliche Konsequenzen beim öffentlichen Verwenden des russischen "Z"-Symbols angekündigt. Der lateinische Buchstabe wird von Befürwortern des Kriegs in der Ukraine genutzt.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte dem Tagesspiegel: "Wird der Kontext zum Krieg hergestellt mit der Verwendung des weißen Z's, wie es auf den russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist, dann bedeutet das natürlich die Befürwortung des Angriffskrieges. Das wäre strafbar, da schreiten wir auch sofort ein."

Am Freitag hatten Niedersachsen und Bayern strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden des Symbols angekündigt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden." Auch die SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag sowie CDU, FDP und SPD in Nordrhein-Westfalen sprachen sich für ein Verbot des Symbols aus. NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) teilte auf Twitter mit: "Das "Z" als Symbol des Putinschen Faschismus sollte deutschlandweit verboten werden."

"Für den Sieg"

Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes "Z" zu sehen. Es ist steht für "Za Pobedu" - "Für den Sieg". Es wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt.

Berlins Innensenatorin verwies auf Paragraf 140 im Strafgesetzbuch, der das Billigen bestimmter Delikte unter Strafe stellt. Möglich seien bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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