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Corona-Pandemie: Gericht kippt Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern


Verweis auf Omikron-Variante gilt nicht
Gericht kippt Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern

Von afp, dpa
22.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Dienstgebäude des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald (Archiv): Der Landtag hätte eine konkrete Gefahr feststellen und Maßnahmen für einzelne Gebiete beschließen müssen.Vergrößern des BildesDienstgebäude des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald (Archiv): Der Landtag hätte eine konkrete Gefahr feststellen und Maßnahmen für einzelne Gebiete beschließen müssen. (Quelle: Andre Gschweng/imago-images-bilder)
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In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Hotspot-Regel gerichtlich ausgesetzt. Für den Beschluss des Landtags fehlten die Voraussetzungen. Die Regelung müsse zudem differenzierter angewandt werden.

Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat die Hotspot-Regel zum Corona-Schutz des Bundeslands teilweise außer Kraft gesetzt. Es gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt. Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin in Greifswald mit.

Um ein Gebiet zu einem Hotspot zu erklären, hätte der Landtag eine konkrete Gefahr feststellen und konkrete Maßnahmen für einzelne Gebiete beschließen müssen, teilte das Gericht am Freitag in Greifswald mit. Dabei habe das Parlament einen großen Entscheidungsspielraum. (AZ. 1 KM 221/22 OVG)

Hotspot-Regel wäre in wenigen Tagen ausgelaufen

Zwar hatte der Landtag am 24. März einen entsprechenden Beschluss für alle Kreise und Städte gefasst, die Voraussetzungen dafür hätten aber nicht vorgelegen. Die laut Gesetz erforderliche Ausbreitung einer deutlich ansteckenderen Virusvariante kann den Richtern zufolge nur angenommen werden, wenn eine neue Variante festgestellt wird. Der Verweis auf die Omikron-Variante gelte nicht, weil sie schon zu Jahresbeginn aufgetreten sei.

Für die Hotspot-Regel gebe es im Grundsatz eine ausreichende Begründung, urteilten die Richter. Weitergehende Schutzmaßnahmen erlaubt das Gesetz, wenn wegen einer besonders hohen Zahl an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Das muss jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden. Der Beschluss des Landtages hätte differenzierter sein müssen. Pauschal das ganze Bundesland zu einem Hotspot zu erklären, reiche nicht aus.

Ein Auslaufen der Regelung ist ohnehin zum 27. April geplant. Bereits in der vergangenen Woche fiel die 3G-Regel weitestgehend weg. Neben Mecklenburg-Vorpommern hatte sich Hamburg nach Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes im März zum Hotspot erklärt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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