t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Markus Söder wollte es: Genderverbot tritt in Bayern in Kraft


Trotz scharfer Kritik
Genderverbot tritt in Bayern in Kraft

Von dpa
01.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Gendern verboten: Scharfe Kritik gab es an dem Gesetz in Bayern (Symbolbild).Vergrößern des BildesGendern verboten: Scharfe Kritik gab es an dem Gesetz in Bayern (Symbolbild). (Quelle: Sven Hoppe)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Von heute an ist gendersensible Sprache in Bayerns Behörden, Schulen und Hochschulen ausdrücklich verboten – scharfer Kritik zum Trotz.

In Bayern ist heute das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden im Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache von nun an ausdrücklich verboten. In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es jetzt: "Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig."

Das Kabinett hatte die umstrittene Regelung am 19. März beschlossen, in der vergangenen Woche, am Gründonnerstag, veröffentlichte die Staatsregierung die Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Scharfe Kritik an dem Verbot gab es aber unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der Bundesschülerkonferenz.

Konsequenzen sind eine Einzelfallentscheidung

Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung. "Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein", teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit.

Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich für das Verbot starkgemacht. "Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein", sagte auch Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website