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Ellwangen: Eilantrag gescheitert – Togolese darf abgeschoben werden


Eilantrag ist gescheitert
Ellwangen: Togolese darf abgeschoben werden

Von dpa
08.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Polizeieinsatz an der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Ellwangen: Der Eilantrag des 23 Jahre alten Togolesen gegen seine Abschiebung ist gescheitert.Vergrößern des BildesPolizeieinsatz an der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Ellwangen: Der Eilantrag des 23 Jahre alten Togolesen gegen seine Abschiebung ist gescheitert. (Quelle: Stefan Puchner/dpa-bilder)
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Die zunächst gescheiterte Festnahme eines Asylbewerbers aus Togo in Ellwangen hatte riesigen Wirbel verursacht. Nun ist sein Eilantrag gegen die geplante Abschiebung abgelehnt worden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Abschiebung des kürzlich in Ellwangen festgenommenen Flüchtlings aus Togo nach Italien für zulässig erklärt. Man habe den Eilantrag des 23 Jahre alten Mannes gegen die geplante Abschiebung abgelehnt, teilte das Gericht mit. Rechtsmittel gegen die Entscheidung sind aber noch möglich. Sein Anwalt will Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Bereits im November hatten die Stuttgarter Richter einen Antrag des Togoers zurückgewiesen, mit dem er seine Abschiebung nach Italien verhindern wollte. Er war am 3. Mai bei einem Großeinsatz der Polizei in seiner Flüchtlingsunterkunft festgenommen worden. Drei Tage zuvor war die Polizei dort mit dem Versuch gescheitert, ihn abzuholen, weil andere Bewohner der Unterkunft Widerstand leisteten.

Der Anwalt des Flüchtlings beantragte danach, den bisherigen Gerichtsbeschluss zu ändern. Das Verwaltungsgericht konnte jedoch nach eigenen Angaben keine Gründe erkennen, die dies gerechtfertigt hätten.

Italien verfüge über ein planvolles und ausdifferenziertes Asylsystem, heißt es in der Begründung der Richter. Der Togoer sei dort auch nicht unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt. Auch der neue Antrag ändere an der juristischen Sicht nichts. Der Togoer müsse das Asylverfahren von Italien aus betreiben.

Verwendete Quellen
  • dpa
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