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Rechnungshof kritisiert Vollausstattung für Altkanzler Gerhard Schröder


"Grenzen überschritten"
Rechnungshof kritisiert Vollausstattung für Altkanzler

Von afp, dpa
Aktualisiert am 27.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Gerhard Schröder in Berlin: Der Altkanzler erhält auf Staatskosten unter anderem mehrere Fahrer gestellt.Vergrößern des BildesGerhard Schröder in Berlin: Der Altkanzler erhält auf Staatskosten unter anderem mehrere Fahrer gestellt. (Quelle: Florian Gärtner/photothek/imago-images-bilder)
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Genau wie Ex-Bundespräsidenten genießen auch Altkanzler "Vollausstattung" auf Kosten der Steuerzahler. Der Bundesrechnungshof kritisiert die Praxis nun scharf. Gemeint sein kann nur einer.

Nach der Kritik an der Ausstattung der Ex-Bundespräsidenten hat der Bundesrechnungshof laut einem Bericht nun auch die Versorgungsregelung für frühere Bundeskanzler ins Visier genommen. Die zeitlich nicht befristete Bereitstellung "mehrerer Chefkraftfahrer", Büros und Mitarbeiter sei grundsätzlich zu hinterfragen, heißt es in einem 40 Seiten langen Bericht, aus dem die "Bild"-Zeitung am Donnerstag zitierte. Die Altkanzler hätten zuletzt "Grenzen überschritten".

Zwischen 2013 und 2015 hatten die Prüfer dem Blatt zufolge alle staatlichen Zahlungen an frühere Kanzler unter die Lupe genommen. Da Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) bereits verstorben sind, muss demnach nun ausschließlich Gerhard Schröder (SPD) noch fürchten, dass seine "Vollausstattung" reduziert wird.

"Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen"

Ex-Bundeskanzler stünden "in keinem Amts- und Dienstverhältnis mehr", sondern seien "in erster Linie Versorgungsempfänger", schrieb der Rechnungshof. Besonders kritisch sieht die Behörde, dass der Steuerzahler für Büro und Personal von Altkanzlern aufkommen muss. Doch statt diese volle "Amtsausstattung" zur "Abwicklung der früheren Aufgaben" zu nutzen, würden von dort private Termine organisiert oder "Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen" betrieben.

Kritisiert wird demnach auch: Büro und Personal wurden für die "Erzielung zusätzlicher Einkünfte" für "Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate" von "jährlich mehreren hunderttausend Euro" genutzt. Auch dieser Punkt zielt auf Altkanzler Schröder: Er ist Aufsichtsratschef des Gas-Trassenbauers Nord Stream und des mehrheitlich russischen Staatskonzern Rosneft. Der Rechnungshof fordert strenge Vorschriften für die Ausgaben von Ex-Kanzlern.

Verwendete Quellen
  • AFP, dpa
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