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Kein Asyl für Clan-Chef Ibrahim Miri: Abschiebehaft bis 2. Dezember


BAMF lehnt Miris Antrag ab
Wieder eingereister Clan-Chef erhält kein Asyl

Von dpa, mja

Aktualisiert am 08.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Ibrahim Miri bei seinem Prozess 2014: Der Clan-Chef ist nach seiner Abschiebung zurück in Deutschland.Vergrößern des BildesIbrahim Miri bei seinem Prozess 2014: Der Clan-Chef ist nach seiner Abschiebung zurück in Deutschland. (Quelle: Carmen Jaspersen/dpa-bilder)
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Asylantrag des kriminellen Clan-Chefs Ibrahim Miri abgelehnt. Der Mann war zuvor abgeschoben worden und illegal wieder eingereist.

Der kriminelle Kopf des libanesischen Miri-Clans, Ibrahim Miri, ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit seinem Asylantrag gescheitert. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf Sicherheitskreise.

"Am heutigen Tag wurde der Asylantrag von Ibrahim Miri als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Auch der Antrag auf die Feststellung von Abschiebeverboten wurde abgelehnt. Damit hat das Bundesamt eine neue Abschiebungsandrohung verbunden", sagte der Anwalt Albert Timmer. Der Bescheid sei am Freitag von einem Boten des Bundesamtes in die Kanzlei gebracht worden.

Zuvor teilte das Bundesinnenministerium mit, eine Entscheidung in dem Verfahren stehe bevor. Der Bescheid sollte im Laufe des Tages zugestellt werden, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. Die Entscheidung treffe das BAMF in eigener Zuständigkeit. Dabei würden alle erforderlichen Umstände gewürdigt. Das Ministerium kündigte für den frühen Nachmittag eine Stellungnahme von Ressortchef Horst Seehofer (CSU) zu dem Fall an.


Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Straftäter war im Juli in den Libanon abgeschoben worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Ende Oktober tauchte er wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Ein Amtsgericht ordnete Abschiebehaft bis zum 2. Dezember an. Die Rückkehr des Mannes sorgte bundesweit für Aufsehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bericht in der "Welt"
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