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Erhöhung der Rundfunkgebühren: "Strahlende Sieger sind die Sender dennoch nicht"


Presse zum Rundfunkbeitrag
"Strahlende Sieger sind die Sender dennoch nicht"

Von dpa, t-online
06.08.2021Lesedauer: 3 Min.
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Noch sind es jeden Monat 17,50 Euro: Was mit dem umstrittenen Rundfunkbeitrag passiert. (Quelle: t-online)
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Dass die Rundfunkgebühren erhöht werden, spaltet die Gemüter. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommentiert auch die deutsche Presse. Ein Überblick.

Für Beitragszahler geht es um eine Erhöhung von 86 Cent, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um 1,5 Milliarden: Das Bundesverfassungsgericht hat den klagenden Sendern im Streit um eine Erhöhung der Beiträge Recht gegeben. Das Thema ist sehr kontrovers. So kommentiert die deutsche Presse die Entscheidung:

"Badische Neueste Nachrichten" in Karlsruhe: "ARD, ZDF und Deutschlandfunk wurde auf ganzer Linie recht gegeben, sie bekommen mehr Geld. Strahlende Sieger sind sie dennoch nicht. Der Reformbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender ist offensichtlich, auch ihr oftmals allzu sorgloser Umgang mit dem Geld der Gebührenzahler – als Stichwort seien nur üppige Gehälter und Pensionen, teure Übertragungsrechte oder ausufernde Onlineangebote genannt – steht auf dem Prüfstand. Die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Sender bedeutet nicht, dass sie unantastbar sind. Sie haben sich der Öffentlichkeit zu stellen, ihr Tun zu hinterfragen und die Belange der Gebührenzahler zu berücksichtigen. Die Sender schwächen sich selber, wenn sie sich von ihrem Publikum abkoppeln."

"Süddeutsche Zeitung" in München: "Die Länder sollten das Undenkbare unternehmen: ihren Rückzug aus der Festsetzung der Beiträge. Denn nach dem Karlsruher Beschluss bleibt den Landtagen ohnehin nur die Rolle des Notars – eine Zumutung für ein gewähltes Parlament. Karlsruhe hat ihnen zwei Reformwege aufgezeigt. Sie können die Entscheidung über die Rundfunkbeiträge aus den Landtagen herausnehmen und stattdessen eine Rechtsverordnung genügen lassen, also ein schlankes Jawort der Regierung.

Damit wäre der unnötige Streit über Beiträge, die man politisch nicht beeinflussen kann, aus den Parlamenten verbannt. Zweite Möglichkeit: die Einführung eines Mehrheitsprinzips. Denn dass alle Länder einstimmig entscheiden müssen, ist keineswegs zwingend. Sie könnten sich per Staatsvertrag auf eine Zweidrittelmehrheit verständigen und so Blockaden ausschließen. Utopisch, weil kein Land freiwillig Macht preisgeben wird? Gewiss. Aber die Alternative ist, dass über die Rundfunkbeiträge am Ende in Karlsruhe entschieden wird. Und dort gewinnen die Sender."

"t-online" in Berlin: "Ich persönlich liebe das "auslandsjournal", vertraue auf die "Tagesschau", gucke mir auch genauso gern "Nelson Müllers Essens-Check" an und gehe ohne den "Tatort" sonntags nur ungern ins Bett. Ich würde darauf nicht verzichten wollen. Dennoch finde ich, dass 18,36 Euro viel Geld ist. Für manche mehr, für andere weniger. Ich frage mich vor diesem Hintergrund, ob man sich intern die Personalstrukturen vielleicht einmal genauer anschauen sollte. (...)

Die Pensionsansprüche für Ex-Intendantin Monika Piel beliefen sich damals zum Beispiel auf stolze 3,2 Millionen (!) Euro. Zu aktiven Zeiten, wie etwa 2009, freute sie sich über ein Jahresgehalt von 308.000 Euro. Somit verdiente sie sogar mehr als Bundeskanzlerin Angela Merkel, die "nur" 189.993,48 Euro im Jahr bekommt.

Ist das gerechtfertigt? Ich denke nicht. Alle damaligen Mitglieder der Geschäftsleitung des WDR kamen 2014 zusammen auf 15,1 Millionen Euro Jahresgehalt, dazu kommen die nicht auszumalenden Pensionsgehälter dieser Besserverdiener. Da kommen schon so einige Millionen zusammen."

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"Neue Presse" in Coburg: "Während anderswo, auch in Demokratien in Europa, schamlose Demontagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Gange sind, während dort Politiker mit autokratischem Selbstverständnis den Umbau unabhängiger Sender zu regierungstreuen Propagandamaschinen betreiben, hat das Bundesverfassungsgericht Klartext gesprochen. Es hat die Bedeutung der Medien für die Demokratie sowie die Schlüsselfunktion eines von kommerziellen Zwängen und politischen Einmischungen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Und es hat erkannt, dass die Politik sich einen Umweg für solch eine Einmischung suchen könnte, und das untersagt. Man darf davon ausgehen, dass das Gericht nicht ins Leere redet. Es wird umgesetzt werden, was Karlsruhe fordert."

"Frankfurter Allgemeine Zeitung": "Föderalismus kann leider auch heißen: Jedes Bundesland muss zustimmen. So ist es jedenfalls auf dem Feld des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sachsen-Anhalt hatte sich einer Gebührenerhöhung verweigert – doch ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich in Karlsruhe durchgesetzt. Damit zeigt sich wieder einmal: Die Ewigkeitsgarantie der Verfassung umfasst auch die öffentlich-rechtliche Rundfunkfreiheit. Karlsruhe spricht von "föderaler Verantwortungsgemeinschaft". Anders gesagt: Im gegenwärtigen Rundfunksystem könne nur eine länderübergreifende Regelung den Grundrechtsschutz verwirklichen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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