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Deggendorf: 100 Strafbefehle und drei Anklagen nach Facebook-Post der AfD


Kreisverband Deggendorf
100 Strafbefehle und drei Anklagen nach Facebook-Post der AfD

Von dpa
Aktualisiert am 09.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Facebook: Drei Personen wurden wegen Volksverhetzung angeklagt. (Symbolbild)Vergrößern des BildesFacebook: Drei Personen wurden wegen Volksverhetzung angeklagt. (Symbolbild) (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Die Polizei hat mehr als 250 Ermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem ein Facebook-Beitrag der AfD zahlreiche Hasskommentare nach sich gezogen hatte. Knapp 100 Personen mussten Geldstrafen zahlen.

Eine Facebook-Aktion der AfD im bayerischen Deggendorf hat 257 Ermittlungsverfahren und drei Anklagen wegen Volksverhetzung nach sich gezogen. In fast 100 Fällen habe die Staatsanwaltschaft gegen die Internetnutzer Strafbefehle mit Geldstrafen beantragt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag in Deggendorf. Rund 40 Beschuldigte hätten schon gezahlt. Von den 257 Verfahren seien 56 eingestellt worden, weil die Ermittler die hinter Pseudonymen versteckten Menschen nicht ausfindig machen konnten.

Im Dezember 2017 hatten afrikanische Asylbewerber im örtlichen Transitzentrum mit mehrtägigen Protesten und einem Hungerstreik eine bessere Unterbringung gefordert. Die Deggendorfer AfD postete einen Livestream der Proteste auf ihrer Facebook-Seite, dort ließen anschließend Menschen ihrem Hass freien Lauf – und forderten etwa, die Asylbewerber zu vergasen oder ins Vernichtungslager Auschwitz zu schicken.

Die drei Angeklagten waren dem Sprecher zufolge schon vor ihren Hasskommentaren auffällig geworden und müssen sich deswegen vermutlich vor Gericht verantworten. Wann die Prozesse beginnen könnten, blieb zunächst unklar. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.


Der bayerische AfD-Chef Martin Sichert sagte auf Anfrage, seine Partei sperre konsequent Nutzer, die strafbare Kommentare äußerten. Außerdem sagte er: "Wir würden uns wünschen, dass der Staat an den Grenzen so genau kontrolliert, wie bei den Kommentaren im Netz." Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte zu dem Fall, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. "Niemand kann sich hinter seinem Bildschirm verstecken, auch nicht mit Pseudonymen oder Fantasienamen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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