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Nord-AfD akzeptiert Parteiausschluss von Sayn-Wittgenstein nicht


Nord-AfD akzeptiert Parteiausschluss der Vorsitzenden nicht

Von dpa
30.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Doris Sayn-Wittgenstein: Der Bundesvorstand hat ihren Ausschluss aus der AfD beschlossen, der Landesvorstand erkennt die Entscheidung nicht an.Vergrößern des BildesDoris Sayn-Wittgenstein: Der Bundesvorstand hat ihren Ausschluss aus der AfD beschlossen, der Landesvorstand erkennt die Entscheidung nicht an. (Quelle: Markus Scholz/dpa-bilder)
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Eigentlich ist Doris von Sayn-Wittgenstein laut Bundesvorstand kein Mitglied der AfD mehr – sie ist ausgeschlossen. Der Landesverband geht jedoch auf Konfrontation: Sie bleibe Vorsitzende.

Der Landesvorstand der AfD Schleswig-Holstein betrachtet die von der Bundespartei ausgeschlossene Doris von Sayn-Wittgenstein weiterhin als Landesvorsitzende. Auf die Frage, ob der Vorstand sich mit dem Rauswurf befassen müsse, sagte der stellvertretende Landeschef Joachim Schneider: "Da Frau von Sayn-Wittgenstein nach wie vor Vorsitzende ist, sehen wir keinen Anlass, hierauf, in welcher Form auch immer, einzugehen." Der Landesvorstand sehe keine Veranlassung, "die Rechtsmeinung der Landesvorsitzenden in Zweifel zu ziehen". Damit ging der Landesvorstand auf Konfrontation zum Bundesvorstand.

Sayn-Wittgenstein wird von der Parteispitze unter anderem wegen einer Fördermitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Das Bundesschiedsgericht der AfD war am Mittwoch einem Antrag des Bundesvorstandes gefolgt, Sayn-Wittgenstein aus der Partei auszuschließen. Die 64-Jährige bezeichnete die Entscheidung anschließend als Schande. Sie kündigte an, dagegen klagen zu wollen. Sayn-Wittgenstein sieht sich weiterhin als Landesvorsitzende.

Der Sprecher der Bundespartei, Bastian Behrens, sagte dagegen am Freitag: "Frau von Sayn-Wittgenstein ist nicht mehr AfD-Parteimitglied und damit auch nicht mehr Landesvorsitzende." Er fügte an: "Sollte der Landesvorstand keinen Parteitag zur Neuwahl der Landesspitze einberufen und weiterhin Sayn-Wittgenstein als Vorsitzende betrachten, werden zwangsläufig Ordnungsmaßnahmen folgen." Nähere Erläuterungen machte er dazu nicht.

Sayn-Wittgenstein war Ende Juni auf einem Landesparteitag trotz des damals noch laufenden Parteiausschlussverfahrens wiedergewählt worden – in einer Kampfabstimmung gegen einen Kandidaten des Bundesvorstandes. Landesvize Schneider hält einen außerordentlichen Landesparteitag zur Neuwahl einer neuen Landesspitze für unnötig: "Der Landesvorstand ist satzungsgemäß besetzt. Ein außerordentlicher Landesparteitag ist daher nicht erforderlich. Dies gilt umso mehr, als uns unsere Parteimitglieder erst vor kurzem ihr Vertrauen ausgesprochen haben."

Der Bundesvorstand hatte nach dem Parteiausschluss erklärt, er gehe davon aus, dass die beiden Vize, Schneider und Roland Kaden, den Landesverband bis zur Neuwahl einer neuen Spitze führen.

Dazu erklärte Schneider: "Herr Kaden und ich sind stellvertretende Landesvorsitzende, daran ändert die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes nichts." Als Partei, welche die Basisdemokratie als wesentlichen Bestandteil ihres Selbstverständnisses sehe, sei die Wahl der Landesvorsitzenden durch die Mitglieder "nach unseren Grundsätzen höher zu werten, als eine von externer Seite eingebrachte bewusste und politisch gewollte Beschädigung unseres Landesverbandes aus der Einzelpersonen, ohne Rücksicht auf das Ansehen der Partei und auf die Mehrheit der Mitglieder, ihren Vorteil ziehen wollen".

Am Donnerstag hatte das Landesverfassungsgericht in Schleswig bestätigt, dass der Ausschluss Sayn-Wittgensteins aus der AfD-Landtagsfraktion im Dezember rechtmäßig war. Die Fraktion betrachtet wie der Bundesvorstand ihre AfD-Karriere mit dem Parteirauswurf für beendet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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