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Rechtsradikaler "Flügel": Verfassungsschutz prüft offizielle Beobachtung der AfD


Rechtsradikaler "Flügel"
Verfassungsschutz prüft offizielle Beobachtung der AfD

Von t-online, mja

29.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag: Der rechtsradikale "Flügel" und die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" stehen verstärkt im Visier des Verfassungsschutzes.Vergrößern des Bildes
Björn Höcke, AfD-Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag: Der rechtsradikale "Flügel" und die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" stehen verstärkt im Visier des Verfassungsschutzes. (Quelle: imago-images-bilder)

Der rechtsradikale "Flügel" der AfD und die Jugendorganisation der Partei rücken verstärkt ins Visier der Verfassungsschützer. Das dürfte für die gesamte Partei zum Problem werden.

Teile der AfD könnten ab dem kommenden Jahr offiziell vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das berichten Reporter von WDR und NDR. Ein Gutachten des Verfassungsschutzes befasst sich mit der Frage, wie radikal die AfD ist. Der parteinahe Staatsrechtler Dietrich Murswieck hat das Papier ausgewertet und das Fazit gezogen, 80 Prozent der Bewertungen seien falsch. Auf Basis von Murswiecks Einschätzung wolle die Partei möglicherweise nach ihrem Bundesparteitag in Braunschweig am kommenden Wochenende Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz erheben, heißt es in dem Medienbericht.

Allerdings: Die Passagen der Murswieck-Auswertung, in denen es um die Aussagen von AfD-Politikern geht und ob sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, blieben unter Verschluss. Die AfD gibt sie nicht frei – womöglich wegen Bezügen zum rechtsradikalen "Flügel" und der Jugendorganisation "Junge Alternative".

"Flügel" gilt bereits als Verdachtsfall

Die AfD kritisiert den Verfassungsschutz schon lange. Parteichef Alexander Gauland würde den Dienst am liebsten abschaffen, der "völlig den Verstand verloren" habe. Der "Flügel" steht besonders im Fokus der Verfassungsschützer. Gemeinsam mit der Jugendorganisation wird er seit Jahresbeginn als Verdachtsfall eingestuft. Dies gilt als Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Wie WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung berichten, soll spätestens im Frühjahr entschieden werden, ob förmliche Beobachtungen eingeleitet werden. Im März 2019 hatte das Kölner Verwaltungsgericht geurteilt, das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe die AfD nicht mehr öffentlich als Prüffall bezeichnen – weiter prüfen dürfe es aber dennoch.


Die Aufnahme förmlicher Beobachtungen gelten als wahrscheinlich. Die Grenzen verlaufen fließend. Weil radikale Kräfte wie Andreas Kalbitz aus Brandenburg und Björn Höcke aus Thüringen bundesweit in der Partei sowie mit einflussreichen Personen der Neuen Rechten wie dem Verleger Götz Kubitschek sehr gut vernetzt sind, dürfte sich eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz negativ auf die gesamte Partei auswirken.

Verwendete Quellen
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