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Bestechungsverdacht gegen Unions-Fraktionsvize Georg Nüßlein

  • Sonja Eichert
  • Tim Kummert
Von Sonja Eichert, Tim Kummert

Aktualisiert am 25.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Georg Nüßlein: Immunität aufgehoben, Büros durchsucht.
Georg Nüßlein: Immunität aufgehoben, Büros durchsucht. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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In den Büros des Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein liefen am Vormittag Durchsuchungen, seine Immunität wurde aufgehoben. Es geht um den Verdacht der Bestechlichkeit.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein. In dem Verfahren gegen ihn und einen weiteren Beschuldigten geht es unter anderem um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag auf Anfrage mit.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens seien 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden. Diese würden nun ausgewertet. Weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden, hieß es. "Auf die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen." Nach Angaben aus Sicherheitskreisen waren allein in Bayern mehr als 30 Beamte von Landeskriminalamt und Steuerfahndung an den Durchsuchungen beteiligt.

Bundestag hebt Immunität auf

Nüßlein selbst reagierte am Donnerstag auf mehrere Anfragen der Deutschen Presse-Agentur mit der Bitte um eine Stellungnahme nicht. Der Bundestag hatte am Vormittag zunächst seine Abgeordnetenimmunität aufgehoben und damit erst den Vollzug der gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse möglich gemacht. Wie in solchen Fällen üblich gab es dazu keine Aussprache im Bundestag. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Der CSU-Politiker gehört dem Bundestag seit 2002 an. Er vertritt den Wahlkreis Neu-Ulm. Seit 2014 ist er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion. Der 51-Jährige kümmert sich schwerpunktmäßig um die Themen Umwelt, Naturschutz, Gesundheit, Wirtschaft und Energie.

Ein Sprecher der CSU im Bundestag sagte, das Aufheben der Immunität sei der übliche Vorgang, um auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu ermöglichen. "Vom Inhalt der Ermittlungen haben wir keine Kenntnis. Im Übrigen gilt in solchen Fällen die Unschuldsvermutung."

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