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Berliner AfD-Delegierte endgültig von Parteitag ausgeschlossen


"Fühle mich beeinträchtigt"
Berliner AfD-Delegierte endgültig von Parteitag ausgeschlossen

  • Annika Leister
Von Annika Leister

Aktualisiert am 17.06.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ronald Gläser, Sprecher des Berliner Landesverbands: "Ich fühle mich in meinem Delegiertenrecht beeinträchtigt".Vergrößern des Bildes
Ronald Gläser, Sprecher des Berliner Landesverbands: "Ich fühle mich in meinem Delegiertenrecht beeinträchtigt". (Quelle: Eventpress Golejewski/imago-images-bilder)

Kein Delegierter aus Berlin darf am AfD-Bundesparteitag teilnehmen, entschied das Schiedsgericht der Partei. Das Berliner Landgericht hat das nun bestätigt – die Betroffenen fahren dennoch.

Schwere Vorwürfe direkt vor dem AfD-Parteitag im sächsischen Riesa: Nachdem das Bundesschiedsgericht der AfD alle 24 AfD-Delegierten aus Berlin von dem Parteitag ausgeschlossen hat, haben Betroffene vor dem Landgericht Berlin geklagt. Am Donnerstagabend hieß es dann von zwei Klägern aus Berlin: Das Landgericht habe entschieden – und zwar nicht in ihrem Sinne.

"Ich fühle mich in meinem Delegiertenrecht beeinträchtigt", sagte Gläser, eigentlich Delegierter und Sprecher des Berliner Landesverbands, vor der Entscheidung. "Wir sehen außerdem formale Mängel, weil wir nicht angehört worden sind." Auch der als Delegierter gewählte Frank Hansel, Mitglied der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte t-online, dass er vor dem Landgericht gegen den Entscheid vorgehe.

Von Storch weist Vorwürfe zurück

Das Bundesschiedsgericht der AfD sieht es als erwiesen an, dass Vize-Parteichefin Beatrix von Storch die Wahl der Berliner Delegierten manipuliert hat. Sie habe darauf gedrängt, Kandidaten auf die Liste zu setzen, nachdem die Liste offiziell bereits geschlossen worden war.

In mindestens einem Fall habe ein so als Delegierter gewähltes AfD-Mitglied nicht einmal von diesem Vorgang gewusst, heißt es in dem Urteil des Bundesschiedsgerichts von Mittwoch, das t-online vorliegt. Von Storch weist das zurück, sie teilte bereits am Mittwoch mit, dass die "Angriffe" auf sie "faktisch falsch und politisch motiviert" seien.

Hat der Ausschluss Folgen für Wahlen auf dem Parteitag?

Noch hat von Storch ihre erneute Kandidatur für den Bundesvorstand auf dem Parteitag nicht bekannt gegeben, der Schritt galt bisher aber als sicher. Unklar ist, ob der Ausschluss der Berliner Delegierten das nun ändert. Auch die Mehrheitsverhältnisse bei anderen Entscheidungen auf dem Parteitag könnten durch den Ausschluss der Delegierten aus der Hauptstadt womöglich verschoben werden. Die Gruppe ist im Vergleich zu anderen Landesverbänden mit wesentlich mehr Mitgliedern zwar sehr klein – allerdings werden auch einige hart umkämpfte Abstimmungen erwartet.

Der Parteitag gilt als Anlass einer Richtungsentscheidung, ob sich die AfD weiter radikalisiert und noch stärker auf den Ost- und Höcke-Kurs einschwenkt – oder sich in Zukunft stärker eher konservativ-nationalistisch präsentiert. Von Storch gilt parteiintern als Vertreterin des nationalkonservativen Kurses und als Gegnerin von Höcke-Vertrauten.

Der Abgeordnete Hansel sagte t-online: "20 Stimmen haben oder nicht haben – das kann einen entscheidenden Unterschied machen." Am Parteitag will er wie Gläser dennoch teilnehmen, allerdings als Gast ohne Stimmrecht.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Ronald Gläser
  • Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts
  • Anfrage beim Landgericht Berlin
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