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Ermittlungen gegen AfD-Politiker – zeigte er den Hitlergruß?


Kundgebung in München
AfD-Politiker zeigte wohl Hitlergruß – Staatsanwaltschaft ermittelt

Von dpa, t-online, mm

08.07.2022Lesedauer: 2 Min.
AfD-Politiker Petr Bystron im Bundestag (Archiv): Ist er heimlich nach Belarus gereist?Vergrößern des BildesAfD-Politiker Petr Bystron im Bundestag (Archiv): Hat er den Hitlergruß gezeigt? (Quelle: C. Hardt/Future Image/imago-images-bilder)
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Wegen einer Armbewegung ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Petr Bystron. Der AfD-Politiker spricht von "politischer Instrumentalisierung".

Ein Bundestagsabgeordneter der AfD könnte auf einer Kundgebung seiner Partei den Hitlergruß gezeigt haben. Das lassen Videoaufnahmen vermuten, die eine Rede des Politikers in München zeigen. In denen ist zu sehen, wie der AfD-Abgeordnete Petr Bystron eine Armbewegung ausführt, die auch als Hitlergruß gewertet werden könnte. Diese Geste ist nach dem Strafgesetzbuch verboten.

In der Diskussion steht eine AfD-Veranstaltung am 5. März auf dem Münchner Königsplatz, die Teil eines bundesweiten Protesttags der Partei gegen die damals diskutierte Impfpflicht war. Wie in einem Mitschnitt der Veranstaltung zu sehen ist, hob Bystron zu den Worten "Wir sind die AfD" in seiner Rede deutlich den rechten Arm in die Luft.

Bystron habe bei seinem Auftritt "bewusst einen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer der Kundgebung" gehoben, teilte auch eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dem "Spiegel" mit. Dies "könnte einen verbotenen Hitlergruß nach Paragraf 86a Strafgesetzbuch darstellen." Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – darunter auch der Hitlergruß – ist demnach verboten und kann sanktioniert werden.

Bystron verliert Immunität

Der Bundestag hatte am Donnerstag die Immunität von Bystron aufgehoben. Bundestagsabgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen Bystron einzuleiten.

Bystron bestreitet die Vorwürfe vehement. In einer E-Mail an den Immunitätsausschuss des Bundestages soll er den Verdacht der Staatsanwaltschaft als unhaltbar bezeichnet haben – und dazu einen Ausschnitt der Rede angehängt haben, berichtet der "Spiegel". Auch auf seinem YouTube-Kanal veröffentlichte der AfD-Abgeordnete den Auftritt.

Er halte es für "offensichtlich", dass er keinen Hitlergruß gezeigt habe, sagte Bystron am Freitag und sprach von einer "politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat". Die Opposition werde "mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Verfahren überzogen".

Der ehemalige bayrische AfD-Vorsitzende wird dem völkischen Lager der Partei zugerechnet. Bis zu seinem Einzug in den Bundestag wurde Bystron vom bayrischen Verfassungsschutz beobachtet, weil er Sympathien für die rechtsextreme Identitäre Bewegung bekundet hatte.

Verwendete Quellen
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