Anzeige
Kriminalität Bundestag beschließt höhere Strafen für Wohnungseinbruch
Von dpa
Aktualisiert am 04.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Berlin (dpa) - Bei Wohnungseinbrüchen sollen künftig härtere Strafen greifen. Der Bundestag beschloss eine Gesetzesänderung, wonach für den Einbruch in eine «dauerhaft genutzte Privatwohnung» künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Bislang sind hier Strafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen - und in «minder schweren Fällen» drei Monate bis fünf Jahre. Künftig soll der Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren liegen. Minder schwere Fälle soll es hier künftig nicht mehr geben.
ShoppingAnzeigen
Haftbefehl gegen Netanjahu
Newsblog zum Krieg in Nahost
Wie reagiert der Iran auf Raisis Tod?
Nach Hubschrauberabsturz
Internationaler Strafgerichtshof
Londoner Gericht urteilt
Reaktionen auf Ebrahim Raisis Tod
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
Interview|Militärexperte über Europa