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Waffen aus dem 3D-Drucker? US-Richter stoppt Herausgabe von Plänen


Sorge vor "Geisterwaffen"
Waffen aus dem 3-D-Drucker? US-Richter greift ein

Von dpa, aj

Aktualisiert am 01.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Eine Plastik-Pistole, die komplett im 3D-Drucker hergestellt wurde: Eine Organisation in den USA will Pläne für Waffen ins Netz stellen.Vergrößern des BildesEine Plastik-Pistole, die komplett im 3D-Drucker hergestellt wurde: Eine Organisation in den USA will Pläne für Waffen ins Netz stellen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Eine Organisation in den USA will Waffenpläne für 3-D-Drucker ins Netz stellen – und damit ein neues Zeitalter einläuten. Doch der Plan wurde nun von einem Bundesgericht blockiert.

Ein Bundesgericht in den USA hat die geplante Veröffentlichung von Plänen für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3-D-Druckern gestoppt. Das Gericht in Seattle gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Auch das Büro des Generalstaatsanwalts im Bundesstaat Washington, Bob Ferguson, teilte auf Twitter mit, dem Antrag sei stattgegeben worden.

Eine Organisation in Texas hatte angekündigt, ab Mittwoch Pläne ins Netz zu stellen, mit denen sich eine Schusswaffe am 3-D-Drucker herstellen lässt. Kritiker hatten befürchtet, dass durch die Veröffentlichung der Pläne Schusswaffen in falsche Hände geraten könnten und die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Mithilfe der Anleitung wäre es Privatpersonen möglich gewesen, sich unkontrolliert ihre eigenen, nicht zurückverfolgbaren Waffen herzustellen.

"Verabschiedet euch von Kontrolle": Amerika steht vor einem neuen Waffen-Zeitalter

Sieben Bundesstaaten reichten Klagen ein

Ferguson hatte die Verfügung beantragt und zugleich Klage gegen die Regierung von Präsident Donald Trump erhoben. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington schlossen sich der Klage an. Trumps Regierung hatte im Juni einen Vergleich mit der Organisation Defense Distributed geschlossen, der damit die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3-D-Drucker im Internet gestattet wurde.

Die Organisation aus Texas hatte angekündigt, die Pläne von diesem Mittwoch an zum Herunterladen anzubieten. Bereits am Dienstag waren Pläne für eine weitgehend aus Plastik bestehende Pistole vom Typ "Liberator" allerdings online gestellt worden. Mehr als 5000 Nutzer luden die Daten für den 3-D-Druck der einzelnen "Liberator"-Teile und die Anleitung für den Zusammenbau der Waffe herunter.

Trump selbst hatte sich am Dienstag skeptisch über die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3-D-Drucker geäußert. "Scheint nicht sehr sinnvoll zu sein", schrieb er auf Twitter. Er habe das Thema mit der Waffenlobby NRA besprochen und werde es prüfen.

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Große Sorge vor "Geisterwaffen"

Washingtons Generalstaatsanwalt Ferguson argumentierte, durch die Pläne erhielten "Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3-D-gedruckten Waffen". Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington hatten am Montag wegen des Vergleichs zudem einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Außenminister Mike Pompeo geschickt.

"3-D-gedruckte Handfeuerwaffen sind darauf ausgelegt, traditionelle Waffenerkennungssysteme zu umgehen." Es gebe also Grund zur Sorge, dass diese "Geisterwaffen" sich verbreiten und die öffentliche Sicherheit in vielen Ländern gefährden, sagte Richard Myers, Direktor der Polizistenvereinigung Major Cities Chiefs Association.

Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung der Schusswaffe "Liberator" auf 3-D-Druckern veröffentlicht. Das Außenministerium untersagte ihm das wenige Tage später mit Verweis auf Exportkontrollgesetze. Wilson klagte erfolglos dagegen. Im Juni schlossen das Außen- und das Justizministerium dann überraschend einen Vergleich mit ihm.

Verwendete Quellen
  • dpa
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