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Medien: Vorwürfe gegen Kieler Verfassungsschutzchef


Angebliche Belästigung
Medien: Vorwürfe gegen Kieler Verfassungsschutzchef

Von dpa
Aktualisiert am 21.08.2018Lesedauer: 1 Min.
Dieter Büddefeld: Gegen den beurlaubten Kieler Verfassungsschutzchef gibt es nach Medienberichten Vorwürfe der sexuellen Belästigung.Vergrößern des BildesDieter Büddefeld: Gegen den beurlaubten Kieler Verfassungsschutzchef gibt es nach Medienberichten Vorwürfe der sexuellen Belästigung. (Quelle: Markus Scholz/dpa-bilder)
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Der Leiter des Verfassungsschutzes Schleswig-Holstein wurde beurlaubt. Nach übereinstimmenden Medienberichten stehen Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Dieter Büddefeld im Raum.

Mit dem Fall des beurlaubten Leiters des Verfassungsschutzes in Schleswig-Holstein, Dieter Büddefeld, befasst sich der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. Wie der NDR berichtete, wurde Innenstaatssekretärin Kristina Herbst (CDU) Mitte Juli über Vorwürfe informiert. Nach Informationen des Senders und der Deutschen Presse-Agentur stehen Vorwürfe sexueller Belästigung gegen Büddefeld im Raum.

Am Montag war bekannt geworden, dass der 58 Jahre alte Behördenleiter beurlaubt worden ist. Bereits am Dienstag war das Thema im Parlamentarischen Kontrollgremium. Die Kieler Staatsanwaltschaft ist dagegen nicht involviert. "Es gibt kein Ermittlungsverfahren", sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler am Dienstag.

Angeblich läuft ein Disziplinarverfahren

Nach dpa-Informationen wurde gegen Büddefeld ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es gehe um persönliches Verhalten des Verfassungsschutzchefs, der diesen Posten seit knapp sieben Jahren innehat. Zuvor hatte Büddefeld Karriere beim Bundeskriminalamt gemacht und anschließend das Landeskriminalamt in Brandenburg geleitet.

Das Innenministerium in Kiel hatte zu dem Fall am Montag lediglich mitgeteilt, Ressortchef Hans-Joachim Grote (CDU) habe den Abteilungsleiter "vorläufig von der Führung seiner Dienstgeschäfte entbunden". Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könne das Ministerium darüber hinaus keine Angaben machen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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