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Ex-Bin-Laden-Leibwächter Sami A.: Gericht hebt Abschiebeverbot auf


Ehemaliger Bin-Laden-Leibwächter
Gericht hebt Abschiebeverbot gegen Sami A. auf

Von dpa
Aktualisiert am 21.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Sami A. auf einer Archivaufnahme: Der frühere Leibwächter des Terrorchefs Osama bin Laden ist nach Tunesien abgeschoben worden.Vergrößern des BildesSami A. auf einer Archivaufnahme: Der frühere Leibwächter des Terrorchefs Osama bin Laden ist nach Tunesien abgeschoben worden. (Quelle: Screenshot/WDR)
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den bereits abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Es sieht keine große Foltergefahr mehr.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten aufgehoben. Das Gericht gab am Mittwoch einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A).

Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden.

Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus

Das BAMF beantragte Ende Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom 12. Juli entsprechend zu ändern. Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter droht. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden wird, steht noch nicht fest.

Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft "für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich", teilte das Gericht mit. Die diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen. Das Gericht nannte die Erklärung der tunesischen Botschaft "angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster politischer und diplomatischer Ebene" hinreichend verlässlich.

Streit zwischen Justiz und Politik

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde A. trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik sorgte.

Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete die sofortige Rückholung durch die Stadt Bochum an.

Verwendete Quellen
  • dpa
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