Dubiose Wahlkampfhilfen AfD klagt gegen Strafbescheide der Bundestagsverwaltung
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Die AfD klagt gegen Strafbescheide der Bundestagsverwaltung in Zusammenhang mit dubiosen Wahlkampfhilfen für die Partei. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte auf Anfrage von t-online.de den Eingang der Klage.
Im Streit um dubiose Wahlkampfhilfen für die Partei geht die AfD mit einer Klage gegen Strafbescheide der Bundestagsverwaltung in Höhe von rund 400.000 Euro vor. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin auf Anfrage von t-online.de. Die Klage sei eingegangen und werde nun gesichtet, sagte Gerichtssprecher Dominic Hörauf.
Zweifelhafte Spenden aus der Schweiz
Die Bundestagsverwaltung hatte Mitte April entschieden, dass die AfD wegen der Annahme illegaler Spenden mit Strafzahlungen belegt werde. Konkret geht es um dubiose Hilfen für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil in Landtagswahlkämpfen 2016 und 2017. Die Schweizer Werbeagentur Goal AG hatte Wahlkampfunterstützung im Wert von knapp 90.000 Euro im Fall von Meuthen und im Wert von knapp 45.00 Euro im Fall von Reil geliefert
Das Recherchezentrum "Correctiv" hatte beide Affären aufgedeckt. Zuletzt ergaben sich neue Hinweise, dass die Partei vorab auch über weitere dubiose Wahlkampfhilfen informiert war. Das könnte möglicherweise weitere Strafbescheide in Millionenhöhe nach sich ziehen. Ebenfalls ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften aufgrund weiterer dubioser Zuwendungen an die Partei – unter anderem gegen die Fraktionschefin und damalige Spitzenkandidatin Alice Weidel. An ihren Kreisverband waren vor der Bundestagswahl rund 130.000 Euro mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel" geflossen – es ist allerdings unklar, woher das Geld stammt.
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Die Partei hatte mehrfach angekündigt, gerichtlich gegen die beiden bisherigen Bescheide wegen der Hilfen an Meuthen und Reil vorzugehen. Es habe sich bei den Leistungen der Goal AG nicht um "Spenden im Sinne des Parteiengesetzes" gehandelt. Die einmonatige Frist, dagegen zu klagen, lief an diesem Donnerstag ab. Zur schriftlichen Begründung der Klage konnte der Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin sich noch nicht äußern.
- eigene Recherchen
- mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, AFP