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Im zweiten Anlauf: Gericht verurteilt Mörder


Geschäftsmann erpresst und ermordet
Im zweiten Anlauf: Gericht verurteilt Mörder

Von dpa
11.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Statue der Justitia (Symbolbild): Der Mord an einem Geschäftsmann blieb zunächst unaufgeklärt.Vergrößern des BildesEine Statue der Justitia (Symbolbild): Der Mord an einem Geschäftsmann blieb zunächst unaufgeklärt. (Quelle: Arne Dedert/dpa)
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Ein Geschäftsmann wird im Jahr 2018 getötet. Doch wer ihn umgebracht hat, bleibt auch nach dem ersten Urteil unklar. Nun kam es zu einer zweiten Verhandlung.

Im Revisionsprozess um den Tod eines Immobilienunternehmers aus Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) ist ein 31 Jahre alter Angeklagter unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Rottweil am Dienstag mit. Ein zweiter, 36 Jahre alter Angeklagter muss unter anderem wegen räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung für acht Jahre und neun Monate in Haft.

In dem Fall geht es um den Tod eines wohlhabenden Geschäftsmannes. Der alleinstehende 57-Jährige war im November 2018 in seinem Haus überwältigt, bedroht und um 3.000 Euro erpresst worden. Zunächst war nur einer der beiden Männer in dem Haus gewesen, danach kam der spätere Hauptangeklagte, ein Bekannter des Opfers, dazu. Danach wurde der lungenkranke 57-Jährige erwürgt. Von wem der beiden mutmaßlichen Täter, konnte das Gericht im ersten Verfahren nicht zweifelsfrei feststellen.

Bundesgerichtshof hob erstes Urteil auf

Die Männer waren im Januar 2020 in erster Instanz vom Landgericht Rottweil für die Tat im Jahr 2018 verurteilt worden. Doch wer den Geschäftsmann tötete, blieb auch nach dem damaligen Schuldspruch ungewiss. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ daraufhin eine Revision zu, hob das erste Urteil in allen Punkten auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Die beiden waren Anfang 2020 wegen Raubes und Erpressung zu sechs beziehungsweise viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

In ihren Plädoyers hatte die Staatsanwaltschaft nun für den 31-jährigen Angeklagten unter anderem eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Für den 36 Jahre alten Angeklagten forderte die Anklage eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten wegen erpresserischen Menschenraubs, räuberischer Erpressung und unterlassener Hilfeleistung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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