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Urteile: Cannabis-Konsument darf nicht Polizist werden


Urteile
Cannabis-Konsument darf nicht Polizist werden

Von dpa
Aktualisiert am 16.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Die Berliner Polizei möchte keine Cannabis-Konsumenten in ihren Reihen.Vergrößern des BildesDie Berliner Polizei möchte keine Cannabis-Konsumenten in ihren Reihen. Symbolbild: Daniel Karmann (Quelle: Daniel Karmann./dpa)
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Berlin (dpa) - Wer das Rauschgift Marihuana raucht oder andere Cannabisprodukte konsumiert, darf in Berlin nicht Polizist werden. Das entschied das Verwaltungsgericht, wie mitgeteilt wurde.

Ein 40-jähriger Mann hatte sich im vergangenen Jahr bei der Polizei beworben. Bei einer Blutuntersuchung im September 2017 wurde das Cannabis-Abbauprodukt THC-Carbonsäure gefunden. Deshalb lehnte die Berliner Polizei die Einstellung ab. Das Gericht bestätigte, Cannabiskonsum könne die Eignung zum Autofahren einschränken. Dies zähle aber zu den Aufgaben von Polizisten. Ein solcher Bewerber sei daher nicht uneingeschränkt fähig für den Polizeidienst, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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