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Ku'damm-Raser: Wegen Mordes verurteilt – Revision schon eingelegt


Landgericht Berlin
Ku'damm-Raser erneut wegen Mordes verurteilt

Von dpa, dru

Aktualisiert am 28.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Wrackteile liegen nach dem illegalen Rennen am 1. Febuar 2016 auf der Tauentzienstraße: Mehr als drei Jahre nach dem Rennen sind die Verursacher des tödlichen Unfalls erneut als Mörder veurteilt worden.Vergrößern des BildesWrackteile liegen nach dem illegalen Rennen am 1. Febuar 2016 auf der Tauentzienstraße: Mehr als drei Jahre nach dem Rennen sind die Verursacher des tödlichen Unfalls erneut als Mörder veurteilt worden. (Quelle: Archivbild/Britta Pedersen/dpa)
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Marvin N. und Hamdi H. haben bei einem illegalen Autorennen einen Unbeteiligten getötet. Aber war das Mord? Ja, urteilte jetzt ein Berliner Gericht in dem neu aufgerollten Prozess.

Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt sind die beiden Angeklagten erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zu diesem Urteil kam das Berliner Landgericht am Dienstag, das damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte.

Der Vorsitzende Richter begründete das Mordurteil mit der Rücksichtslosigkeit der beiden Angeklagten. "Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun", sagte der Richter nach Angaben der Zeitung "BZ" zum Abschluss der Verhandlung. "Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt."

Ein Verteidiger erklärte gleich nach Verhandlungsende, er habe bereits Revision eingelegt. Dann muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut damit auseinandersetzen.

Erstes Mordurteil aufgehoben

Die erste Verurteilung der heute 30 und 27 Jahre alten Sportwagenfahrer wegen Mordes hatte der Bundesgerichtshof vor zwei Jahren aufgehoben. Die jungen Männer waren im Februar 2016 mit bis zu 170 Kilometer pro Stunde über den Kurfürstendamm gerast. Der Ältere hatte dabei eine rote Ampel missachtet und war in einen Jeep gefahren.

Der 69-jährige Fahrer des Jeeps starb noch in seinem Auto, die beiden Raser wurden kaum verletzt. Eine Strafkammer des Landgerichts hatte im Februar 2017 gegen die beiden Männer deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raserfall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah aber einen bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend begründet. Er hob das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an.

Anklage forderte lebenslange Freiheitsstrafen

Eine erste Neuauflage wurde im vergangenen August nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag gegen die Richter ausgesetzt. Seit November wurde der Fall neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft blieb bei ihrem Vorwurf des bedingten Tötungsvorsatzes und forderte deshalb lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes und lebenslange Führerscheinsperren.

Der Verteidiger des 30-Jährigen plädierte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger des 27-Jährigen sprachen sich für drei Jahre Haft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung seiner damaligen Beifahrerin aus. Der Sohn des Opfers war Nebenkläger in dem Prozess.

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In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte im Prozess gesagt, er würde "gern ungeschehen machen, was geschehen ist". Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen.

Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Rückwirkend kann diese Bestimmung aber nicht auf den Berliner Raserfall angewandt werden. Laut Statistik hat die Polizei in Berlin seit der neuen Regelung bis Ende 2018 genau 298 illegale Autorennen angezeigt.


Der BGH hatte erst Anfang März in einem anders gelagerten Fall bestätigt, dass ein rücksichtsloser Raser als Mörder verurteilt werden kann. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei andere schwer verletzt. Die Karlsruher Richter bekräftigten die lebenslange Haftstrafe der Vorinstanz wegen eines bedingten Tötungsvorsatzes vom Februar 2018.

Verwendete Quellen
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