BundeslĂ€nder wollen hĂ€rtere Strafen fĂŒr Gaffer
Berlin (dpa) - Gaffer, die RettungseinsĂ€tze stören, sollen nach dem Willen des Bundesrats hĂ€rter bestraft werden. Die LĂ€nder forderten den Bundestag an diesem Freitag auf, strengere Gesetze gegen Schaulustige einzufĂŒhren, die Fotos oder Videos von Unfallorten machen.
Bisher seien lediglich lebende Personen vor bloĂstellenden Aufnahmen geschĂŒtzt, heiĂt es in dem Beschluss. Das solle auf Tote ausgeweitet werden.
Das Bundesjustizministerium kĂŒndigte die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs an. "Wir sind dabei, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, den wir zeitnah vorlegen werden", sagte eine Sprecherin. Eine entsprechende Vorgabe des Koalitionsvertrags solle nun umgesetzt werden. Baden-WĂŒrttembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) warf der Bundespolitik vor, bisher hinter ihren selbstgesetzten Zielen zurĂŒckzubleiben. Es sei "schlichtweg abstoĂend", wenn Gaffer Todesopfer fotografierten. "Diese erschreckende "TrophĂ€enjagd" kennt keine PietĂ€t, keinen Respekt vor den Toten mehr."
Immer wieder werden Polizei, Feuerwehr und Ărzte gebremst, weil ihnen der Weg versperrt ist - von neugierigen Gaffern mit gezĂŒckten Handykameras. Bereits 2017 fĂŒhrte der Bundestag hĂ€rtere Strafen ein: Seitdem gilt es als Straftat, bei UnglĂŒcksfĂ€llen vorsĂ€tzlich EinsatzkrĂ€fte zu behindern. Sensationslustige, die Verletzte und verunglĂŒckte Autos fotografieren oder filmen, mĂŒssen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Dabei ist egal, ob die Aufnahmen veröffentlicht werden oder nicht - was zĂ€hlt, ist, dass die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau gestellt wird.
Rettungsdienste versprechen sich allerdings wenig Besserung von einem neuen Verbot. Verbote und höhere Strafen brĂ€chten nichts, wenn die Taten nicht verfolgt werden könnten, sagte der Vorsitzende des Berufsverbands Rettungsdienst, Marco König. "Das ist nett gemeint." An Unfallorten gebe es jedoch zu wenig Polizisten, die Gaffern die Handys abnehmen könnten. Der Rettungsdienst selbst könne in solch emotionalen Situationen keine Handgreiflichkeiten riskieren. AuĂerdem wĂŒrden Strafverfahren zu hĂ€ufig eingestellt und gerichtlich nicht verfolgt. Es sei zudem extrem selten, dass Leichen an einem Unfallort nicht sofort abgedeckt wĂŒrden.
Aus den Koalitionsfraktionen kam UnterstĂŒtzung fĂŒr die geplante RechtsverschĂ€rfung. "Es macht sprachlos, wenn Gaffer fĂŒr Foto- und Videoaufnahme das Leben von Opfer riskieren, in dem sie den Weg der RettungskrĂ€fte blockieren und deren Arbeit behindern", sagte die Rechtspolitikerin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner betonte, das Andenken Verstorbener dĂŒrfe nicht von sensationsgierigen Gaffern entwĂŒrdigt werden.
Der ADAC begrĂŒĂte, dass die BundeslĂ€nder mit ihrem Antrag den Druck auf den Bundestag erhöhten. "Wer tödlich verunglĂŒckte Opfer durch Bildaufnahmen oder Videos bloĂstellt, muss bestraft werden", erklĂ€rte der Verband. "FĂŒr diese Art von Schaulustigkeit und Sensationslust kann es kein VerstĂ€ndnis geben."