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Sachbeschädigung: Aufgemalter Zebrastreifen darf nicht bleiben


Sachbeschädigung
Aufgemalter Zebrastreifen darf nicht bleiben

Von dpa
Aktualisiert am 03.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Der selbst gemalte Fußgängerüberweg in Bonerath.Vergrößern des BildesDer selbst gemalte Fußgängerüberweg in Bonerath. (Quelle: Bernd Barthen/Polizeiinspektion Hermeskeil/dpa./dpa)
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Bonerath (dpa) - Ein aufgemalter Zebrastreifen vor einer Bushaltestelle in Bonerath nahe Trier darf da nicht bleiben. "Die Idee war ja nicht schlecht", sagte Ortsbürgermeisterin Gabriele Terres am Montag in Bonerath. Aber der aufgebrachte Fußgängerüberweg sei nicht konform - weder von der Breite her noch bei der Beschilderung.

Zudem berge der nicht offizielle Streifen die Gefahr, dass sich Fußgänger darauf verlassen könnten, während Autofahrer sich nicht daran halten müssten.

In der Nacht zum 1. Mai hatten Unbekannte den Zebrastreifen mit nicht abwaschbarer weißer Farbe auf die Straße gemalt. Die Stelle sei als Unfallschwerpunkt nicht bekannt, hatte ein Sprecher der Polizei gesagt. Bonerath ist eine kleine Gemeinde mit rund 260 Einwohnern im westlichen Rheinland-Pfalz. Da die Farbe nicht abwaschbar sei, müsse man mit dem Landesbetrieb Mobilität klären, wie die weiße Farbe entfernt werden könnte. "Eine einfache Lösung könnte schwarze Straßenfarbe sein", vermutete Terres. Die Polizei ermittelt wegen "Sachbeschädigung".

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