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Papst lehnt Rücktritt ab: Das bedeutet die Entscheidung für Kardinal Marx


Rücktritt abgelehnt
Das bedeutet die Entscheidung des Papstes für Kardinal Marx

Von afp
10.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Reinhard Marx: Der Erzbischof von München und Freising darf nicht einfach zurücktreten.Vergrößern des BildesReinhard Marx: Der Erzbischof von München und Freising darf nicht einfach zurücktreten. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Kardinal Marx wollte zurücktreten, doch der Papst will das nicht. Kann der Erzbischof von München und Freising trotzdem sein Amt niederlegen? Ein Exkurs in die hohen Ämter der Kirchenwelt.

In der Politik oder auch bei Fußballtrainern sind Rücktritte in aller Regel Selbstläufer: Wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr will oder kann, hört auf. In der katholischen Kirche ist das nicht so, wie nun der bemerkenswerte Fall des Münchner Kardinals Reinhard Marx zeigt. Er erklärte wortreich, warum er Papst Franziskus um die Entbindung vom Bischofsamt bat – und der Papst lehnte dennoch ab.

Anders als in weltlichen Funktionen ist in den katholischen Führungsämtern der Amtsinhaber nicht alleiniger Herr. Ein Bischof muss im Vatikan ein Rücktrittsgesuch stellen. Dort wird dann abgewogen und am Ende entschieden.

Die Entscheidung wird regelmäßig in der Bischofskongregation getroffen, das letzte Wort hat aber im Zweifel – wie immer in der katholischen Kirche – der Papst. Nach welchen Kriterien eine Entscheidung am Ende fällt, lässt sich kaum sagen – das katholische Kirchenrecht lässt diesbezüglich sehr viel Spielraum.

Frühestens mit 75 ist Schluss

Sehr geläufig ist das Rücktrittsangebot aus Altersgründen. Mit 75 Jahren muss ein Bischof seinen Rücktritt anbieten. Marx ist allerdings erst 67 Jahre alt. Zudem lehnt der Papst ein solches Gesuch häufig ab und lässt einen verdienten Würdenträger noch einige Monate, teils Jahre, weitermachen, wogegen dieser in der Regel auch keine Einwände erhebt.

Es gibt aber auch immer wieder Abschiede nach Skandalen – etwa bei Geldverschwendung wie im Fall des früheren Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van-Elst, dessen Rücktritt Papst Franziskus akzeptierte.

Im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche lehnte der Papst schon einmal in einem aufsehenerregenden Fall einen Rücktritt ab: Der Lyoner Bischof Philippe Barbarin blieb 2019 zunächst im Amt. Ein Jahr später nahm der Papst das Rücktrittsangebot dann doch an, obwohl Barbarin inzwischen vom Vorwurf der Nichtanzeige von Missbrauchsfällen freigesprochen worden war.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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