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Kriminalität: Umgestürzte Lärmschutzwand - Staatsanwaltschaft ermittelt


Kriminalität
Umgestürzte Lärmschutzwand - Staatsanwaltschaft ermittelt

Von dpa
11.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Betonteil einer Lärmschutzwand ist auf der Autobahn 3 auf einen Pkw gefallen.Vergrößern des BildesEin Betonteil einer Lärmschutzwand ist auf der Autobahn 3 auf einen Pkw gefallen. (Quelle: Daniel Evers/WupperVideo/dpa./dpa)
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Köln (dpa) - Im Fall einer umgestürzten Lärmschutzwand auf der Autobahn 3 bei Köln mit einer Toten wird gegen 15 Beschuldigte ermittelt.

Dabei handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln vom Freitag um sieben Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen NRW, zwei Prüfingenieure und sechs Mitarbeiter von Baufirmen. Im November 2020 hatte sich ein Betonteil aus der Wand gelöst und eine Autofahrerin in ihrem Wagen erschlagen.

Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren durchsuchten Beamte der Staatsanwaltschaft und der Polizei am Donnerstag die Geschäftsräume zweier Baufirmen in Ibbenbüren und Münster sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW in Gelsenkirchen, wie es hieß. Es bestehe der Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Die Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen hat demnach Hinweise darauf, dass die Befestigung der Lärmschutzwand von der ursprünglich geplanten Konstruktion beziehungsweise der bauaufsichtlichen Zulassung abwich und dies in der Folge auch nicht mehr behoben wurde.

Sicherstellung verfahrensrelevanter unterlagen

"Die Anbringung der beiden oberen Haltepunkte soll abweichend von der geprüften Statik, den Produktvorgaben und der bauaufsichtlichen Zulassung erfolgt sein", sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der Deutschen Presse-Agentur. "Zudem sollen eigenmächtige Schweißarbeiten an den Haltepunkten durchgeführt worden sein. Die Halterungen sollen im Übrigen keinen ausreichenden Korrosionsschutz aufgewiesen haben."

Dies könnte die Ursache dafür gewesen sein, dass sich das sechs Tonnen schwere Betonelement aus der Lärmschutzwand an der Bundesautobahn 3 in Höhe Köln-Dellbrück gelöst habe.

Die Durchsuchungen hätten dem Auffinden und der Sicherstellung verfahrensrelevanter Unterlagen - insbesondere des E-Mail-Verkehrs - gedient. Die Auswertung dauere an.

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