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Itzehoe: Frühere KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen


Landgericht Itzehoe
Urteil im Prozess um frühere KZ-Sekretärin gefallen

Von dpa
Aktualisiert am 20.12.2022Lesedauer: 3 Min.
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Angeklagte vor Gericht: Die ehemalige KZ-Sekretärin wurde am Dienstag verurteilt. (Quelle: reuters)
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Das Landgericht Itzehoe hat am Dienstag eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof schuldig gesprochen – wegen der Beihilfe zur Ermordung von 10.505 Menschen.

Die ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof, Irmgard F., ist der Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig. Das Landgericht verurteilte die 97-Jährige am Dienstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Nach Feststellung der Strafkammer war die Angeklagte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig.

Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Weil sie zur Tatzeit erst 18 und dann 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklagevertreter hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Sie saß an der entscheidenden Schnittstelle

Als ausgebildete Stenotypistin arbeitete Irmgard F. im Vorzimmer des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe. Sämtliche Befehle seien dort erstellt worden, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß. "Der Angeklagten ist in ihrer Zeit in Stutthof nicht verborgen geblieben, was dort geschah." Sie sei an der entscheidenden Schnittstelle des Lagers tätig gewesen. Sie habe ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Hoppe gehabt und ihn bei der Flucht 1945 sogar bis zum Lager Wöbbelin in Mecklenburg begleitet.

Von ihrem Dienstzimmer aus habe sie den Sammelplatz sehen können, wo ankommende elende Gefangene oft tagelang warten mussten. Das Krematorium sei im Herbst 1944 ununterbrochen in Betrieb gewesen. Rauch und Gestank hätten sich über das Lager verbreitet. Es sei "schlicht außerhalb jeder Vorstellungskraft", dass die Angeklagte von den Massentötungen nichts bemerkt habe. Irmgard F. habe ihrer Dienstverpflichtung zugestimmt. Aber, so der Richter: "Die Angeklagte hätte jederzeit ihre Anstellung kündigen können."

Konkret legte ihr das Gericht Beihilfe zur Ermordung von 10.505 Menschen zur Last. Mindestens 1.000 von ihnen seien mit dem Giftgas Zyklon B getötet worden. 9.500 weitere seien infolge der bewusst herbeigeführten lebensfeindlichen Bedingungen gestorben. Fünf Angehörige von Nebenklägern seien nach Auschwitz-Birkenau gebracht und dort sofort ermordet worden.

Die Angeklagte habe ferner Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen geleistet, indem sie an der Vorbereitung eines Todesmarsches am 25. Januar 1945 mitwirkte. Fünf Nebenkläger hatten auf diesem Marsch flüchten können. Für diese Taten gelte das Mordmerkmal der Grausamkeit.

"Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten"

Richter Groß ging auch auf die Frage ein, warum ein so aufwendiger Prozess gegen eine fast 100 Jahre alte Person geführt wurde. Er habe stattfinden müssen, weil Mord und Beihilfe zum Mord nicht verjährten. Täter sollten sich zeit ihres Lebens nicht sicher sein, dass sie nicht doch noch verfolgt würden. Der Richter räumte aber ein: "Es ist wirklich sehr spät."

"Die im 98. Lebensjahr stehende Angeklagte hat ihre gerichtliche Schuldig-Sprechung wegen Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord erhalten. Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten", erklärte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der vier Stutthof-Überlebende als Nebenkläger vertrat.

Der Prozess hatte am 30. September 2021 begonnen. An den 40 Verhandlungstagen hörte das Gericht acht der zeitweise 31 Nebenkläger als Zeugen. Die Überlebenden des Lagers berichteten vom Leiden und massenhaften Sterben in Stutthof. Wichtigster Zeuge war jedoch der historische Sachverständige Stefan Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, den das Gericht aber ablehnte.

Angeklagte verschwand an erstem Verhandlungstag

Die Angeklagte hatte sich dem Verfahren anfangs nicht stellen wollen. Am ersten Verhandlungstag verschwand sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Polizei griff sie Stunden später auf einer Straße in Hamburg auf. Das Gericht erließ einen Haftbefehl. Die damals 96-Jährige verbrachte fünf Tage in Untersuchungshaft.

Erst ganz zum Schluss des Prozesses hatte die Frau ihr Schweigen gebrochen. "Es tut mir leid, was alles geschehen ist", sagte sie. Und fügte hinzu: "Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen."

In Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

Während des Holocaust, dem Völkermord an den europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs, ermordete das deutsche Nazi-Regime zwischen 1941 und 1945 systematisch etwa sechs Millionen Juden in Europa – etwa zwei Drittel der jüdischen Bevölkerung Europas.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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