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Starke Reaktionen auf Gäfgen-Urteil: "Es ist ein absoluter Skandal"


Justiz
"Es ist ein absoluter Skandal" - Starke Reaktionen auf Gäfgen-Urteil

Von t-online, afp, dpa
Aktualisiert am 04.08.2011Lesedauer: 3 Min.
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Das Urteil im Schmerzensgeld-Prozess des Kindermörders Magnus Gäfgen hat starke Reaktionen von der Opferhilfe-Organisation Weißer Ring und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hervorgerufen. "Es ist ein absoluter Skandal, dass ein selbstverliebter Gewaltverbrecher und Kindsmörder jetzt auch noch Geld bekommt", sagte der hessische Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Heini Schmitt in Darmstadt. "Wir finden es widerlich und abstoßend, dass Gäfgen immer wieder auf andere zeigen und bei staatlichen Institutionen auf Unterstützung hoffen kann."

Das Frankfurter Landgericht hatte das Land Hessen zu einer Zahlung von 3000 Euro an Gäfgen verurteilt. Gäfgen hatte geklagt, da ein Polizist dem mittlerweile 36-Jährigen Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler zu erfahren.

Die Klage auf Schmerzensgeld wies das Gericht allerdings ab. Für eine Entschädigung sei eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Klägers keine zwingende Voraussetzung. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld hingegen setze eine Verletzung des Körpers oder eine Schädigung der Gesundheit voraus, begründete Richter Christoph Hefter.

Urteil "rührt sehr stark an Rechtsempfinden"

"Das ist ein Urteil, das die Bürger nicht verstehen können, auch nicht verstehen werden", sagte der Sprecher des Weißen Rings, Helmut Rüster. "Jemand, der sich auf Todesangst beruft wegen einer Androhung, der muss sich mal überlegen, was das Kind erlitten hat, das er letztlich dann dem Tode zugeführt hat", sagte Rüster. Das Urteil rühre "sehr stark am Rechtsempfinden der Menschen".

Nach Angaben der Deutschen Polizeigewerkschaft sende die Entschädigungszahlung an Gäfgen ein falsches Signal. "Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat - die Ermordung eines Kindes - in den Hintergrund treten", sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt.

Die Justiz sei dem Ansinnen des Täters, sich als Opfer darzustellen nachgekommen. Sein Darmstädter Gewerkschaftskollege Schmitt sagte, Gäfgen solle sich "in seiner Zelle verkriechen und schweigen. Er soll endlich anfangen sich damit auseinanderzusetzen, dass er aus reiner Habgier und Selbstsucht ein Kind grausam ermordet und eine ganze Familie ins Unglück gestürzt hat."

Strafrechtler: Rechtssystem hat nicht versagt

Auch wenn das natürliche Rechtsempfinden bei einer Entschädigung für einen verurteilten Mörder rebelliert: Das deutsche Rechtssystem hat nicht versagt, heißt es bei Strafrechtsexperten. Einem verurteilten Mörder werden gewisse Rechte genommen, aber eben nicht alle. Das mache den Rechtsstaat aus, sagte eine Juristin gegenüber t-online.de. Natürlich drehe es einem den Magen um, wenn ein Kindermörder auch noch eine Entschädigung erhalte. Es sei geschmacklos von Gäfgen, den Rechtsanspruch auf Entschädigung geltend zu machen.

Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sieht das Urteil differenzierter. "Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung", sagte der Politiker dem "Tagesspiegel". "Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat."

Der Richterspruch verdeutliche, dass die Verletzung von Menschenrechten auch Folgen haben müsse, sagte Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer dem Fernsehsender n-tv. "Sicherlich wäre Freude oder so etwas das falsche Wort am heutigen Tag." Das Urteil sei aber "ein wichtiges Signal für die Menschenrechte".

Der Frankfurter Richter Christoph Hefter ist nicht nur wegen des Schmerzensgeldprozesses des Kindsmörders Magnus Gäfgen überregional bekannt. Der 52 Jahre alte Jurist ist beim Landgericht der Spezialist für Haftungsansprüche gegen das Land Hessen, seinen Arbeitgeber.

In dieser Eigenschaft hat er erst vor einigen Monaten der Klage eines Kriminalbeamten gegen das Land stattgegeben. Der Beamte, der schwere Mobbing-Vorwürfe gegen die Polizeiführung erhoben hatte, bekam wegen einer ungerechtfertigten Suspendierung vom Dienst Schadensersatz zugesprochen.

Wenn es juristisch schwierig wird, ist der besonnene Hefter der richtige Mann auf dem Richterstuhl. Hefter gehört seit 1991 dem Richterkollegium des Landgerichts an und arbeitete zwischendurch auch am Oberlandesgericht. Auch privat nutzt Hefter sein Moderationstalent und die Fähigkeit, zu vermitteln. Als Vorsitzender der Stadtversammlung der Frankfurter Katholiken gilt der dreifache Familienvater als "oberster Laie" der Katholiken in der Stadt.

Polizisten waren schon zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt

Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler entführt und getötet. Von den Eltern erpresste er Lösegeld. Nach seiner Festnahme drohte ihm ein Polizist auf Geheiß eines Vorgesetzten mit "unvorstellbaren Schmerzen", wenn er den Aufenthaltsort des Kindes nicht verrate. Die Polizei ging zum Zeitpunkt des Verhörs noch davon aus, das der Junge noch lebe. Die Beamten waren wegen ihres Vorgehens bereits 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

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