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Buback-Mord: Bundesanwaltschaft stellt RAF-Ermittlungen ein


Mord an Siegfried Buback 1977
Bundesanwaltschaft stellt RAF-Ermittlungen ein

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2015Lesedauer: 2 Min.
38 Jahre nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die Bundesanwaltschaft ihre unlängst aufgenommenen Ermittlungen gegen mehrere ehemalige RAF-Terroristen eingestellt.Vergrößern des BildesDer damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter waren im April 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. (Quelle: dpa-bilder)
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Im deutschen Herbst 1977 erschütterte der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback sowie dessen Fahrer und einem Justizbeamten die Republik. Es gibt zwar Urteile - der eigentliche Täter aber wird nie gefunden. 38 Jahre nach dem Attentat hat die Bundesanwaltschaft ihre unlängst aufgenommenen Ermittlungen gegen mehrere ehemalige RAF-Terroristen eingestellt. Eine Begründung für ein Ende der Strafverfolgung liefert die oberste staatliche Strafverfolgungsbehörde auch.

"Ausschlaggebend für diese Entscheidung war vor allem, dass sämtliche Beschuldigte wegen vereinigungsbezogener Straftaten bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben", teilte ein Behördensprecher mit. "Angesichts der danach zu erwartenden Strafe erscheint eine weitere strafrechtliche Einwirkung auf die Beschuldigten wegen des lange zurückzurückliegenden Attentats nicht mehr geboten", hieß es weiter.

Ermittlungen 2014 waren wieder aufgenommen worden

Die Bundesanwaltschaft hatte seit vergangenem Herbst wegen Verdachts der Verabredung oder Beihilfe zum Mord an Buback gegen vier Frauen und zwei Männer ermittelt. Ein weiterer Beschuldigter war früheren Medienberichten zufolge zwischenzeitlich gestorben.

Die neuen Ermittlungen gegen Sieglinde Hofmann, Waltraud Liewald, Adelheid Schulz, Angelika Speitel, Rolf Heißler und Peter-Jürgen Boock waren durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ins Rollen gekommen. Dieses hatte die ehemalige Terroristin der "Rote Armee Fraktion" (RAF), Verena Becker, 2012 in dem wahrscheinlich letzten Prozess zum Buback-Attentat wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt.

Die Mörder Bubacks bleiben unbekannt

Wer Buback und seine Begleiter am 7. April 1977 von einem Motorrad aus in Karlsruhe erschoss, konnte zwar auch das OLG nicht klären. Aber es bekam neue Einsichten in die Tatplanung - und konnte so ein Stück RAF-Geschichte rekonstruieren .

Demnach formierte sich die RAF 1976 im Jemen zu einer neuen aktionsfähigen Gruppe. Diese habe sich dazu entschieden, Terroranschläge auf führende Vertreter Deutschlands zu verüben. Den Auftakt dieser von der RAF als "Offensive 77" bezeichneten Anschlagsserie sollte die Ermordung Bubacks sein. Dieser Plan sei dann bei zwei weiteren Treffen im Harz und in den Niederlanden weiterentwickelt worden. Neben Verena Becker nahmen daran laut Bundesanwaltschaft fast alle Mitglieder der sogenannten zweiten Generation der RAF teil.

Die Bundesanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen gegen diejenigen aufgenommen, die wegen des Anschlages noch nicht verfolgt worden waren. Im weiteren Verlauf seien die Ermittlungsverfahren jedoch eingestellt worden, hieß es nun. Ausschlaggebend war dabei vor allem, dass alle Beschuldigten schon langjährige Haftstrafen verbüßten, was auf eine neue eventuelle Strafe angerechnet werden müsste und sie erheblich mildern würde.

Damit sind die vorerst letzten Ermittlungen in dem spektakulären Fall zu Ende. Die RAF hatte sich 1998 aufgelöst.

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