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Handel mit Doktortiteln: Vermittler verliert Doktortitel


Professoren bestochen
Promotionsvermittler verliert eigenen Doktortitel

Von afp
Aktualisiert am 11.12.2015Lesedauer: 1 Min.
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Weil er Handel mit Doktortiteln trieb, hat ein promovierter Wissenschaftler seinen eigenen, rechtmäßig erlangten Titel verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschied, dass der Doktortitel entzogen werden kann, wenn sein Träger Straftaten mit Bezug zur Wissenschaft begangen hat.

Gegen den Entzug seines Titels hatte der Mann geklagt. Er war nach Gerichtsangaben 1981 von der Universität Bonn zum Doktor der Erziehungswissenschaften promoviert worden. Von 1992 an war er demnach zunächst als Angestellter und später als geschäftsführender Gesellschafter eines Instituts für Wissenschaftsberatung mit Sitz in Bergisch Gladbach tätig.

Das Institut beriet den Angaben zufolge im Wesentlichen Promotionswillige und vermittelte Promotionsmöglichkeiten gegen Zahlung von in der Regel rund 20.000 Euro.

Honorare an Professor gezahlt

Für die Annahme und Betreuung von Promotionskandidaten soll das Institut Lehrstuhlinhabern verschiedener Universitäten ein Honorar gezahlt haben, obwohl die Betreuung von Doktoranden zu deren dienstlichen Aufgaben gehört.

Aufgrund von Zahlungen an einen Professor der Leibniz-Universität Hannover verurteilte das Landgericht Hildesheim den Kläger laut OVG wegen Bestechung in 61 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Geldstrafe. Die Bonner Uni entzog dem Kläger daraufhin den Doktorgrad.

Revision möglich

Die Klage des Mannes blieb vor dem Verwaltungsgericht Köln ebenso ohne Erfolg wie nun die Berufung vor dem OVG. Die Münsteraner Richter vertraten die Auffassung, die "wissenschaftsbezogenen Straftaten" des Klägers rechtfertigten die Entziehung des Doktorgrades. Die Folgen der Entscheidung für die persönliche Situation des Mannes seien hinreichend berücksichtigt worden.

Der wegen Bestechung verurteilte Mann kann allerdings gegen die OVG-Entscheidung Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. (Az. 19 A 2820/11)

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