t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Köln: Bewährungsstrafen für die ersten Angeklagten zur Silvesternacht


Kölner Silvesternacht
Bewährungsstrafen für die ersten Angeklagten

Von dpa, afp
Aktualisiert am 24.02.2016Lesedauer: 2 Min.
In den ersten Prozessen im Zusammenhang mit den kriminellen Vorkommnissen der Kölner Silvesternacht sind Urteile gesprochen worden.Vergrößern des BildesIn den ersten Prozessen im Zusammenhang mit den kriminellen Vorkommnissen der Kölner Silvesternacht sind Urteile gesprochen worden. (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht haben bundesweit für Entsetzen und Aufsehen gesorgt. Acht Wochen danach hat das Amtsgericht Köln nun die ersten Urteile gefällt. Einem Flüchtling wurde auch gedankt.

In den ersten beiden Prozessen zur Kölner Silvesternacht sind nordafrikanische Asylbewerber zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. In beiden Fällen ging es um Diebstahl, nicht um sexuelle Übergriffe.

Beim Opfer entschuldigt

Ein 23 Jahre alter Marokkaner erhielt für den Diebstahl eines Handys sechs Monate zur Bewährung und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen (100 Euro). Der 23-Jährige gestand vor Gericht, am Silvesterabend um kurz nach 23 Uhr auf dem Vorplatz des Kölner Hauptbahnhofs einer Frau das Handy gestohlen zu haben, als diese gerade den Kölner Dom fotografierte.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine Geldstrafe.

Die Frau hatte nach dem Handy-Diebstahl den fliehenden Täter einholen können, er wurde von Polizisten festgenommen. Bei seiner Durchsuchung wurde eine geringe Menge Amphetamin entdeckt. Der 23-Jährige sitzt seit dem Neujahrstag in Untersuchungshaft. Vor Gericht entschuldigte sich der Mann bei seinem Opfer, das als Zeugin aussagte.

Tunesier für Kamera-Raub verurteilt

In einem zweiten Verfahren wurde ein 22 Jahre alter Tunesier wegen Diebstahls einer Kamera zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt.

Auch bei seinem 18 Jahre alten Komplizen aus Marokko gab es einen Schuldspruch, doch gilt für ihn noch das Jugendstrafrecht. Er muss sich nun zwei Jahre bewähren. Das Gericht entschied nicht über den Fortgang der Asylverfahren der drei Angeklagten.

Einfacher Diebstahl

In der Silvesternacht war es in Köln massenhaft zu Straftaten gekommen. Entsetzen hatten vor allem die sexuellen Übergriffe auf Frauen ausgelöst. Sie sollen von Männern umzingelt, bedrängt und bestohlen worden sein. Es wurden auch Vergewaltigungen angezeigt.

Auffällig war, dass die beiden Richter den Kontext der Taten unterschiedlich gewichteten. Während Richter Amand Scholl ausdrücklich auf die verstörenden Folgen der Silvesternacht hinwies, betonte im zweiten Verfahren die Richterin Julia Roß mehrfach: "Es ist und bleibt ein einfacher Diebstahl." Dies sei keine gravierende Straftat. Dass sie in der Silvesternacht begangen worden sei, dürfe vor Gericht keine Rolle spielen. Meist wird ein Diebstahl bei Angeklagten, die noch nicht vorbestraft sind, mit einer Geldstrafe geahndet.

Dank an Afghanen

Der 23 Jahre alte Marokkaner konnte nur deshalb identifiziert und festgenommen werden, weil ein afghanischer Flüchtling die Tat beobachtete und die bestohlene Frau sofort auf den Dieb hinwies. Florian Storz, der Anwalt des Angeklagten, sagte zu dem Mann, der als Zeuge erschienen war: "Ich finde es sehr schön, dass ausgerechnet Sie als Afghane der Zeugin geholfen haben, das Handy von meinem marokkanischen Mandanten zurückzuholen. Ich danke Ihnen."

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website