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Gutachter im NSU-Prozess: Beate Zschäpe hatte ihre Männer im Griff


Psychiatrisches Gutachten
Zschäpe hatte ihre Männer im Griff

Von afp, dpa
Aktualisiert am 17.01.2017Lesedauer: 2 Min.
Beate Zschäpe im September im NSU-Prozess. Ein Gutachten gibt Aufschluss über ihre Schuldfähigkeit.Vergrößern des BildesBeate Zschäpe im September im NSU-Prozess. Ein Gutachten gibt Aufschluss über ihre Schuldfähigkeit. (Quelle: dpa-bilder)
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Nach mehreren Verzögerungen im NSU-Prozess ist der Gutachter Henning Saß am Dienstag doch noch zum Zug gekommen. Der Sachverständige bescheinigte der angeklagten mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe ein "gesundes Selbstbewusstsein".

Ihre beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt habe sie "im Griff gehabt", sagte der Psychiater. Er zitierte dabei Einschätzungen von Zeugen und resümierte, Derartiges spreche für "Stärke und Selbstbewusstsein nach außen und gegenüber männlichen Partnern".

Saß war nach wochenlangen Querelen um sein Gutachten schließlich doch aufgerufen worden. Bis zuletzt hatten Zschäpes Verteidiger Bedenken geltend gemacht und Anträge gestellt. Saß soll Zschäpes Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit beurteilen, konnte sich aber nur auf Beobachtungen im Prozess stützen, weil sie selbst nicht mit ihm reden wollte.

Der Psychiater räumte ein, dass direkte Gespräche für das Gutachten besser gewesen wären. Durch das lange Verfahren liege aber dennoch sehr viel Informationsmaterial vor. Vorwürfe von Zschäpes Verteidigung, es handle sich nur um eine Ferndiagnose, wies Saß als "tendenziös und irreführend" zurück.

Wichtige Aussagen folgen noch

Das Gutachten wird an zwei Tagen erstattet. Die entscheidenden Antworten zu einer möglichen Sicherungsverwahrung werden erst für Mittwoch erwartet.

Saß betonte zu Beginn, dass er keine wesentlichen Gesundheitsstörungen bei Zschäpe feststellen konnte. Gleichzeitig bescheinigte er der 42-Jährigen eine Neigung zur Verharmlosung.

Mit dem psychiatrischen Gutachten dürfte die Schlussphase des seit Mai 2013 laufenden Prozesses um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) eingeleitet sein. Auf Grundlage der Expertise wird das Gericht in seinem Urteil entscheiden, ob bei der 42-Jährigen während der NSU-Mordserie mit zehn Toten eine volle Schuldfähigkeit vorlag und ob bei ihr eine Wiederholungsgefahr vorliegt. Sollte der Gutachter eine Wiederholungsgefahr sehen, könnte das Gericht auch entscheiden, dass Zschäpe in Sicherungsverwahrung genommen wird und damit eine mögliche Haftstrafe erheblich verlängert wird.

Keine Gesundheitsstörungen

Saß sagte, bei Zschäpe hätten sich für ihn weder aus den Akten noch aus den zahlreichen Zeugenschilderungen noch aus den verschiedenen Angaben der Angeklagten selbst "Hinweise für wesentliche in diesem Verfahren relevante Gesundheitsstörungen ergeben". Dass es nach dem Auffliegen des NSU und den mutmaßlichen Suiziden der Extremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im November 2011 zwischenzeitlich zu suizidalen Gedanken gekommen sei, sei nachvollziehbar. Schwerwiegende psychische Erkrankungen wie eine Schizophrenie oder Depressionen ließen sich aber nicht feststellen.

Auch der von Zschäpe in einer Stellungnahme aus dem Dezember 2015 angegebene starke Alkoholkonsum lasse nicht auf eine Alkoholsucht schließen. So hätten Zeugen keine Hinweise auf ein mögliches Suchtverhalten gegeben. Und nach der Festnahme Zschäpes habe diese keine Entzugserscheinungen gezeigt, die behandelt hätten werden müssen.

Wie Saß sagte, zeigte sich bei Zschäpe schon in jungen Jahren eine verharmlosende Art und Weise. Auch später ließen sich bei ihr "Neigungen zur Verharmlosung und zur Verlegung der Verantwortlichkeit nach außen" nachweisen.

Zschäpe ist als Mittäterin bei der NSU-Mordserie mit zehn Toten sowie bei zwei Bombenanschlägen und einem guten Dutzend Überfällen angeklagt. Sie soll laut Anklage der Bundesanwaltschaft nicht direkt an den Taten beteiligt gewesen sein, aber durch ihr Mitwirken geholfen haben, dass das NSU-Trio jahrelang unerkannt im Untergrund leben und Böhnhardt und Mundlos ihre Taten verüben konnten.

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